Kindesunterhalt: Lohnsteigerungen halten nicht Schritt mit ständiger Preiserhöhung

"Bundesweite Empörung über drastischen Anstieg des Kindesunterhalts: Politisch motivierte Sozialleistungen führen zu immer höheren Unterhaltszahlungen, die weit über das Einkommen von Trennungsfamilien hinausgehen. Während die Gehälter stagnieren, steigt der Unterhalt um satte 9 Prozent. Ist das gerecht? Lesen Sie mehr dazu in unserem neuen Artikel."
Presseredaktion
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Kindesunterhalt: Lohnsteigerungen halten nicht Schritt mit ständiger Preiserhöhung

Bremen (VBR). Seit der Veröffentlichung der neuen Mindestunterhaltsverordnung durch das Finanzministerium im August dieses Jahres steht die steigende Höhe des Unterhalts in der Kritik. Insbesondere der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV kritisiert die aus ihrer Sicht fehlende soziale Ausgewogenheit der Regelung. Laut der Verordnung soll der Unterhalt um 9 Prozent ansteigen, was in den nächsten zwei Jahren zu einer Erhöhung von insgesamt 20 Prozent führen würde.

Die Vorsitzende des ISUV, Melanie Ulbrich, stellt die Frage, wer in den letzten zwei Jahren eine Gehaltserhöhung von 20 Prozent erhalten habe. Ihrer Meinung nach hat sich der Kindesunterhalt immer mehr von dem tatsächlich vorhandenen Einkommen in Trennungsfamilien abgekoppelt. Ulbrich fordert stattdessen, dass sich die Unterhaltsverpflichtungen an dem orientieren sollten, was tatsächlich vorhanden ist, und nicht an Wunschgrößen aus dem Steuer- oder Sozialrecht.

Die nächste Düsseldorfer Tabelle (DTB), die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, befindet sich bereits in Verhandlung. Die ISUV kritisiert jedoch die Intransparenz und den begrenzten Kreis der Beteiligten bei der Festlegung der Unterhaltserhöhungen. Laut Ulbrich leiden Trennungsfamilien unter den wachsenden wirtschaftlichen Einschränkungen, während die Löhne und Gehälter nicht in gleichem Maße steigen.

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Die Auswirkungen dieser Unterhaltserhöhungen sind besonders für Eltern im Niedriglohnsektor und für Eltern aus der Mittelschicht mit mehreren Kindern spürbar. So steigt beispielsweise das Existenzminimum für Kinder gemäß DTB zum 1. Januar 2024 von 502 € auf 551 €. Dies bedeutet eine Steigerung um 9 Prozent in allen Gehaltsgruppen. Ulbrich kritisiert, dass eine solche Unterhaltssteigerung sich von der Lohnentwicklung abgekoppelt hat und der Bedarf der Kinder keineswegs um 20 Prozent gestiegen ist. Zudem werden die Auswirkungen der Inflation und steigender Energie- und Lebensmittelkosten auf die Unterhaltsschuldner nicht berücksichtigt.

Die ISUV fordert daher ein sozial angemessenes Lohnabstandsgebot, damit Arbeit sich lohnt und Leistung belohnt wird. Die Forderung nach einer Orientierung des Unterhalts an dem tatsächlich vorhandenen Einkommen in Trennungsfamilien soll Mangelfälle vermeiden und das Vertrauen in die Politik stärken.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV e. V. ist die größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft und vertritt die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Fragen und Problemen betroffen sind. Die Organisation ist bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Sie finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

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Quelle: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV

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6 Antworten

  1. Also ehrlich mal, wo ist das Problem? Wenn die Kinder mehr Geld brauchen, sollen sie arbeiten gehen!

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