Kindergrundsicherung: Bundeskanzler mahnt dringend zum Handeln

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 16.07.2023
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Nürnberg, 14.07.2023 – 10:30

ISUV-Verband fordert transparente Klärung der Kindergrundsicherung während der parlamentarischen Sommerpause

Kindergrundsicherung, ein Prestigeprojekt der Grünen, sorgt seit Wochen für öffentliche Diskussionen innerhalb der Ampel-Koalition. Während es bereits Eckpunkte zur Kindergrundsicherung gibt, bleiben die genauen Details zur Ausgestaltung weiterhin unklar. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) ruft daher dazu auf, drängende Fragen zur Kindergrundsicherung während der parlamentarischen Sommerpause öffentlich und transparent zu klären.

Melanie Ulbrich, Vorsitzende des ISUV-Verbandes, betont, dass die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung eng mit dem Kindesunterhaltsrecht verbunden sein muss. Insbesondere für Trennungseltern stellt sich die Frage, welcher Bedarf durch die Kindergrundsicherung abgedeckt wird und welcher Bedarf weiterhin durch den Kindesunterhalt gedeckt werden muss. Die ISUV-Vorsitzende fordert daher, dass die Reform der Kindergrundsicherung und des Kindesunterhaltsrechts Hand in Hand gehen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus wirbt seit Monaten erfolglos um Rückhalt für ihre Vorstellung einer Kindergrundsicherung. Obwohl ein Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause erwartet wurde, liegt dieser bisher nicht vor. Paus erhielt nun einen “Blauen Brief” vom Bundeskanzler, der sie auffordert, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung vorzulegen.

Bei der Ausgestaltung der Kindergrundsicherung für Kinder getrennter Eltern sind bisher nur wenige Informationen bekannt. Oft wird nur der “alleinerziehende” Haushalt berücksichtigt, ohne den zweiten Elternteil einzubeziehen. Der ISUV-Verband betont jedoch, dass auch im Haushalt des zweiten Elternteils das Kind finanziell angemessen abgesichert sein muss.

Weitere offene Fragen drehen sich um den notwendigen Eigenbedarf der Trennungselternteile sowie den Grundbedarf, der jedem Kind und Trennungselternteil zusteht. Zudem bleibt unklar, wie der Grundfreibetrag, der jedem Kind zusteht, zwischen den Trennungseltern aufgeteilt wird. Der ISUV-Verband fordert eine transparente und realistische Regelung der Mindestbedarfssätze sowie eine gerechte Berücksichtigung beider Elternteile.

Auch die Zukunft der Düsseldorfer Tabelle, die bisher die Unterhaltsbedarfssätze von Kindern ausweist, ist fraglich. Der ISUV-Verband plädiert für ein gerechteres System, das sich am jeweiligen Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils orientiert und die Verantwortung beider Eltern für Unterhalt und Betreuung berücksichtigt.

Der ISUV-Verband setzt sich seit über 45 Jahren kompetent im Familienrecht für die Interessen von Bürgern ein, denen Trennungen, Scheidungen und damit verbundene Fragen und Probleme begegnen. Als unabhängige, überparteiliche Solidargemeinschaft und gemeinnützige Organisation finanziert sich der Verband ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 – info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 – m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 – j.linsler@isuv.de
Bundesbeauftragter für Politik, Markus Witt, Tel. +49 177 235 68 21, m.witt@isuv.de

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