Berlin (ots) – Ab dem 1. September sind Kfz-Zulassungen im Autohaus möglich. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat mit der Stufe 4 des Projekts i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) eine bahnbrechende Neuerung eingeführt. Autohändler haben nun die Möglichkeit, Fahrzeuge digital über die sogenannte Großkundenschnittstelle (GKS) zuzulassen. Diese Schnittstelle kann entweder über einen dafür registrierten Dienstleister genutzt werden oder Autohäuser können sich selbst als Großkundenschnittstelle registrieren lassen. Nach erfolgter elektronischer Zulassung können die Fahrzeughalter sofort losfahren.
Die Zulassung von Fahrzeugen über die regionalen Portale der Kfz-Zulassungsstellen wurde ebenfalls erweitert. Autohäuser können nun ihre eigenen Fahrzeuge auf sich selbst zulassen, nicht nur abmelden, wie bisher möglich. Insbesondere Tageszulassungen können nun auch direkt von den Händlern abgewickelt werden.
ZDK-Präsident Arne Joswig begrüßt die Einführung der Online-Zulassung: “Es ist gut, dass die Online-Zulassung kommt. Im ZDK haben wir hart dafür gekämpft, dass die Stufe 4 des Projekts i-Kfz überhaupt möglich wurde.” Joswig betont jedoch, dass dies erst der Anfang sein sollte. Langfristig sollten auch kleine Betriebe die Möglichkeit haben, Fahrzeuge über regionale Portale der Kfz-Zulassungsstellen zuzulassen. “Alle Fahrzeugdokumente müssen digital verfügbar sein und der Zulassungsprozess vollständig digital durchführbar sein”, fügt Joswig hinzu.
Die Einführung der Stufe 4 des Projekts i-Kfz stellt ein hochkomplexes System dar, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und der Wirtschaft erfordert. Der ZDK warnt vor möglichen Anfangsschwierigkeiten, die durch die Koordination der verschiedenen Schnittstellen entstehen könnten.
Die volle Innovationskraft von i-Kfz Stufe 4 kann sich erst entfalten, wenn alle Zulassungsbehörden das automatisierte Verfahren freischalten und somit die Grundlage für eine sofortige Fahrt für Regionen, Wirtschaft und Bürger schaffen, so Arne Joswig.
Bisher liegen dem ZDK noch keine Informationen vor, welche Zulassungsbehörden bereits die elektronische Zulassung anbieten oder in der Lage sein werden, dies bald zu tun. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wird jedoch ab dem 1. September eine Liste der teilnehmenden Kfz-Zulassungsstellen auf der KBA-Website veröffentlichen.
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