Kein Raum für Diskriminierung: Schutz der Menschenrechte im Mittelpunkt – Vorschlag zur Abschaffung des individuellen Asylrechts in Deutschland und der EU abgelehnt

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Kein Raum für Diskriminierung: Schutz der Menschenrechte – Vorschlag zur Abschaffung des individuellen Asylrechts in Deutschland abgelehnt
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Berlin, 18. Juli 2023 – Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)

Der Vorschlag, das individuelle Asylrecht in der Europäischen Union abzuschaffen, sorgt für große Kontroversen und Diskussionen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) nimmt dazu Stellung und betont die Bedeutung des individuellen Zugangs zu einem fairen Asylverfahren.

Ein Grundrecht unter Beschuss

Das DIMR, eine unabhängige Organisation zur Förderung und Schutz der Menschenrechte, äußert sich besorgt über den aktuellen Vorstoß, das individuelle Asylrecht zu untergraben. Für das Institut steht außer Frage, dass der Zugang zu einem fairen Asylverfahren ein grundlegendes Menschenrecht ist, das geschützt und respektiert werden muss.

Dr. Wolfgang Heinz, Direktor des DIMR, betont: „Individuelles Asylrecht ist ein Grundpfeiler des internationalen Menschenrechtssystems und eine Verpflichtung der EU-Staaten. Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses Recht infrage gestellt oder abgeschafft wird.“

Unzulässiger Vorschlag für die EU

Der Vorschlag, das individuelle Asylrecht abzuschaffen, steht im direkten Widerspruch zu internationalen Abkommen wie der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Diese Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, Schutzsuchenden den individuellen Zugang zu einem fairen Asylverfahren zu gewähren.

Das DIMR weist darauf hin, dass eine solche Maßnahme nicht nur unmenschlich wäre, sondern auch den internationalen Verpflichtungen der EU widersprechen würde. „Die Europäische Union hat sich klar zur Beachtung der Menschenrechte und zum Schutz von Flüchtlingen bekannt. Es liegt in ihrer Verantwortung, diese Werte zu verteidigen und zu fördern“, erklärt Dr. Heinz.

Das DIMR als Verteidiger der Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2001 aktiv für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte ein. Als unabhängige Institution berät das DIMR die deutsche Regierung sowie andere staatliche und nichtstaatliche Akteure in Menschenrechtsfragen.

Dr. Heinz betont: „Es ist unsere Aufgabe, die Wahrung der Menschenrechte zu gewährleisten und uns für die Einhaltung internationaler Standards einzusetzen. Ein faires Asylverfahren und der individuelle Zugang dazu sind zentrale Elemente des Schutzes von Schutzsuchenden und geflüchteten Menschen.“

Abschließende Gedanken

Das DIMR mahnt zu einem respektvollen Umgang mit dem individuellen Asylrecht und ermutigt die EU-Staaten, ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Genfer Flüchtlingskonvention und anderer internationaler Abkommen einzuhalten. Die Organisation steht bereit, weiterhin ihre Expertise zur Verfügung zu stellen und den Schutz der Menschenrechte zu fördern.

Pressekontakt:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Ansprechpartner: Dr. Wolfgang Heinz
Telefon: +49 (0)30 25 05 00 – 233
E-Mail: presse@institut-fuer-menschenrechte.de
Website: www.institut-fuer-menschenrechte.de

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Vorschlag zur Abschaffung des individuellen Asylrechts: unvereinbar mit den menschenrechtlichen Grundlagen Deutschlands und der EU
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