Inflationsausgleich: BDZV beschließt monatliche Prämie für Journalisten

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Inflationsausgleich: BDZV beschließt monatliche Prämie für Journalisten

Berlin, 09.10.2023 – 16:10

Redakteure von Tageszeitungen können sich ab Oktober 2023 auf eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro freuen. Diese neue Regelung wurde vom Sozialpolitischen Ausschuss des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) beschlossen und ergänzt den aktuellen Gehaltstarifvertrag (GTV) sowie den §12a TV. In Absprache mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) konnten die Verleger diese Maßnahme vereinbaren, während sich die dju in ver.di dagegen entschieden hat.

Planungssicherheit in wirtschaftlich schwieriger Zeit

Mit dieser Prämie werden die finanziellen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt und sowohl für sie als auch für die Zeitungsunternehmen eine gewisse Planungssicherheit geschaffen. Georg Wallraf, Verhandlungsführer des BDZV, betont die Herausforderungen, denen sich die Branche in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten stellen muss.

Details der Vereinbarung

Die Vereinbarung sieht vor, dass ab dem 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2024, also insgesamt 1.800 Euro, eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von monatlich 120 Euro für jeden Redakteur und Volontär eingeführt wird. Auch freie Journalisten, die ähnliche Arbeitsbedingungen wie Festangestellte haben, erhalten einen honorarabhängigen monatlichen Ausgleichsbetrag von bis zu 120 Euro. Für Verlage, die bereits eine Inflationsausgleichsprämie geleistet haben, besteht die Möglichkeit einer Anrechnung. Darüber hinaus wird die Laufzeit des ursprünglich bis April 2024 geltenden GTV bis Ende 2024 verlängert, während der Manteltarifvertrag unverändert bestehen bleibt.

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Erklärungsfrist bis zum 12. Oktober

Die Vereinbarung wurde auf eine Erklärungsfrist bis zum 12. Oktober gesetzt, um den beteiligten Parteien genügend Zeit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Unterzeichnung zu geben.

Über den Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) ist eine Interessenvertretung der Zeitungs- und Medienunternehmen in Deutschland. Er engagiert sich für die Förderung des digitalen Wandels in der Zeitungsbranche und vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft.

Pressekontakt:
Anja Pasquay
Leiterin Kommunikation
Telefon: 030/726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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FAQ zu der Pressemeldung des DGB:

Frage: Wer erhält ab Oktober 2023 eine Inflationsausgleichsprämie?
Antwort: Die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen erhalten ab Oktober 2023 eine monatliche Inflationsausgleichsprämie.

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Frage: In welcher Höhe wird die Inflationsausgleichsprämie gewährt?
Antwort: Die Inflationsausgleichsprämie beträgt 120 Euro pro Monat.

Frage: Welche Vereinbarungen beinhaltet das Verhandlungsergebnis noch?
Antwort: Die Vereinbarungen umfassen unter anderem die Einführung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von 120 Euro pro Monat für jeden Redakteur und Volontär vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Auch arbeitnehmerähnliche freie Journalisten erhalten einen honorarabhängigen monatlichen Ausgleichsbetrag von bis zu 120 Euro. Zudem wird die Laufzeit des Gehaltstarifvertrags (GTV) bis Ende 2024 verlängert.

Frage: Welche Gewerkschaft hat sich dieser Regelung nicht angeschlossen?
Antwort: Die Gewerkschaft dju in ver.di hat sich dieser Regelung nicht angeschlossen.

Frage: Besteht eine Anrechnungsmöglichkeit für Verlage, die bereits eine Inflationsausgleichsprämie geleistet haben?
Antwort: Ja, Verlage, die bereits eine Inflationsausgleichsprämie geleistet haben, haben die Möglichkeit zur Anrechnung.

Frage: Wie lange gilt der Manteltarifvertrag?
Antwort: Der Manteltarifvertrag gilt bis Ende 2024 und wird während dieser Zeit nicht gekündigt.

Frage: Bis wann muss eine Entscheidung zu der Vereinbarung getroffen werden?
Antwort: Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 12. Oktober vereinbart.

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Frage: An wen kann man sich bei Fragen wenden?
Antwort: Bei Fragen kann man sich an Anja Pasquay, Leiterin Kommunikation beim Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 030/726298-214 oder per E-Mail unter pasquay@bdzv.de erreichbar.

Pressemeldung:Inflationsausgleich: BDZV beschließt monatliche Prämie für Journalisten

11 Antworten

  1. Also, ich finde diese Idee mit der monatlichen Prämie für Journalisten echt fragwürdig. Warum nur Journalisten? Was ist mit anderen Berufen?

  2. Also ich finde diesen Inflationsausgleich total überflüssig. Warum sollten Journalisten eine monatliche Prämie bekommen?

    1. Ich verstehe Ihren Standpunkt, aber Journalisten spielen eine entscheidende Rolle in unserer Gesellschaft. Sie riskieren ihre Sicherheit, um uns wichtige Informationen zu liefern. Eine angemessene Bezahlung ist daher nur fair.

  3. Also ich finde diese monatliche Prämie für Journalisten total übertrieben. Warum nur Journalisten? Was ist mit anderen Berufen?

  4. Also, ich finde diese monatliche Prämie für Journalisten total übertrieben. Was ist mit anderen Berufen? #Ungerechtigkeit

    1. Du hast keine Ahnung von der Bedeutung von Journalismus. Journalisten spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Missständen und der Wahrung der Demokratie. Diese Prämie ist gerechtfertigt, um ihre wichtige Arbeit zu honorieren. Informier dich, bevor du urteilst! #JournalismusIstWichtig

  5. Ich verstehe, dass Journalisten eine faire Bezahlung verdienen, aber monatliche Prämien könnten zu unfairem Wettbewerb führen.

    1. Verstehe deine Sorge, aber meinst du nicht, dass monatliche Prämien die Motivation der Journalisten steigern könnten? Am Ende des Tages wollen wir doch gut recherchierte und qualitativ hochwertige Berichterstattung. Konkurrenz belebt das Geschäft, oder nicht?

  6. Ich finde es total übertrieben, Journalisten eine monatliche Prämie für Inflationsausgleich zu geben. Was ist mit anderen Berufen?

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