Gesundheitsdaten: Neues Digitalgesetz revolutioniert deutsches Gesundheitswesen

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Gesundheitsdaten: Neues Digitalgesetz revolutioniert deutsches Gesundheitswesen

# **AOK-Bundesverband begrüßt Gesetzgebung zur Digitalisierung des Gesundheitswesens**

Berlin, 09.11.2023 – 09:55: Eine neue Richtung in der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland wird mit dem jüngsten Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) eingeschlagen. Das lobt Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, obwohl einige Detailkritik bleibt.

## Ein Wendepunkt in der Gesundheitsdigitalisierung

“Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens präsentiert einen bemerkenswerten Wendepunkt in der Digitalisierung der Gesundheitsdienstleistungen in unserem Land”, sagt Hoyer. Er betont die Wichtigkeit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für jeden Bürger und die damit verbundene Widerspruchslösung. Es bietet sich hiermit die Möglichkeit, dass die ePA sich zur zentralen Plattform für Aufbewahrung und sicheren Austausch von Gesundheitsdaten entwickelt.

Die Erwartung ist, dass der digitale Austausch von medizinischen Daten und Dokumenten zwischen den an der Behandlung beteiligten Ärzten und Kliniken ab 2025 deutlich verbessert wird.

## Deutschland holt mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz auf

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“Für die wirksame und systematische Verwendung von Gesundheitsdaten hinkt Deutschland im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern hinterher. Es ist ermutigend, dass die Politik dieses Thema aufgreift, um zum Beispiel die Entwicklung innovativer Forschungsansätze zu fördern”, so Hoyer.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes lobt insbesondere den Plan, den gesetzlichen Krankenkassen datengestützte Auswertungen zur Verbesserung des individuellen Gesundheitsschutzes und der Versorgung ihrer Versicherten zu ermöglichen. Dies ebnet den Weg für zahlreiche sinnvolle Anwendungen.

## Über den AOK-Bundesverband

Der AOK-Bundesverband ist die Interessenvertretung der 11 AOKs gegenüber der Politik und den Verhandlungspartner der gemeinsamen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene. Er fördert und unterstützt die AOKs bei der Weiterentwicklung ihrer Leistungen und Angebote und setzt bundeseinheitliche Qualitätsstandards.

## Besuchen Sie die Links für weitere Informationen

Die ausführliche Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum DigiG finden Sie unter www.aok.de/pp/gesetz/digig und zum GDNG unter www.aok.de/pp/gesetz/gdng

Pressekontakt: Dr. Kai Behrens, Telefon: 030 / 34646-2309, Mobil: 01520 / 1563042, E-Mail: presse@bv.aok.de

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