Bremen (VBR). GaLaBau-Betrieb stoppt öffentliche Auftragsvergabe ohne VOB / Wegweisender Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe: 100-prozentige Stadt-Tochter muss Landschaftsbauarbeiten europaweit ausschreiben
Bad Honnef/Karlsruhe (ots) – Ein GaLaBau-Mitgliedsbetrieb aus Baden-Württemberg hatte gegen die Vergabebedingungen eines Bauvorhabens der Volkswohnung GmbH aus Karlsruhe bei der zuständigen Vergabekammer Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob die Entscheidung der Kammer nun auf und verkündete einen Beschluss, der wegweisend für ähnliche Projekte im Wohnungsbau sein könnte.
“Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, bei fortbestehender Beschaffungsabsicht die Landschaftsbauarbeiten bezüglich des Bauvorhabens Wohnpark Mittendrin in Stutensee europaweit auszuschreiben” – so lautet die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 6. September 2023 (Az. 15 Verg 5/23). Damit hob das Gericht einen früheren Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg (vom 13. Juni 2023, Az. 1 VK 16/23) auf.
Was genau war passiert? Der GaLaBau-Betrieb aus Baden-Baden hatte zu Recht gerügt, dass die Antragsgegnerin Landschaftsbauarbeiten für das genannte Bauvorhaben im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, ohne europaweite Ausschreibung und ohne Einhaltung der Vorschriften nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/ A) vergeben wollte. Auf die sofortige Beschwerde des Betriebes, der durch die Stuttgarter Anwaltskanzlei Witt Merz Scherf Fels vertreten wird, hat das OLG Karlsruhe demgegenüber die 100-prozentige Tochter der Stadt Karlsruhe als öffentliche Auftraggeberin eingestuft, obwohl sie als privatrechtliche GmbH organisiert ist. Grund hierfür ist unter anderem die Erfüllung von Aufgaben nichtgewerblicher Art (Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum) sowie die Einbindung in den “Gesamtkonzern Stadt Karlsruhe” (so die Volkswohnung GmbH selbst). Das Ergebnis ist nunmehr die rechtskräftige Verpflichtung zur vollen Einhaltung der Vergabevorschriften der VOB/A.
“Wir freuen uns, dass wir unserem Mitgliedsbetrieb dabei zur Seite stehen konnten, rechtlich wirksam gegen mangelnde Transparenz bei Auftragsvergaben vorzugehen, die GaLaBau-Unternehmen benachteiligen”, so Martin Joos, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e. V. (VGL). Thomas Banzhaf, neuer Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL), kommentierte das Ergebnis hocherfreut: “Das Urteil ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, faire und transparente Wettbewerbsbedingungen im öffentlich finanzierten Auftragsmarkt sicherzustellen.” Rechtsverbindliche und rechtlich nachvollziehbare Ausschreibungsprozesse sind in der Bauwirtschaft unerlässlich für einen fairen Wettbewerb. Landesverband und Bundesverband hatten den Mitgliedsbetrieb im Prozess gemeinsam begleitet und unterstützt – und so auch die Stärke des Berufsstandes für die Mitgliedsbetriebe einmal mehr deutlich gemacht.
BGL und grüne Branche – Zahlen und Fakten
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist ein Wirtschafts- und Arbeitgeberverband. Er vertritt die Interessen des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus auf Bundesebene und in Europa. In seinen zwölf Landesverbänden sind über 4.200 vorwiegend kleine und mittlere Mitgliedsunternehmen organisiert. Als Dienstleister geben sie sich am geschützten Signum mit dem Zusatz “Ihre Experten für Garten & Landschaft” zu erkennen und bieten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen rund ums Bauen mit Grün. Damit erzielen die Mitgliedsbetriebe zurzeit rd. 63 Prozent des gesamten Marktumsatzes in Deutschland.
Der Gesamtumsatz der grünen Branche stieg in 2022 auf nominal rund 10,04 Milliarden Euro. Diesen Meilenstein setzten die rund 19.373 Fachbetriebe mit ihren insgesamt 130.001 Beschäftigten mit vielfältigen Dienstleistungen um: Mit hoher Kompetenz planen, bauen, entwickeln und pflegen sie Grün- und Freianlagen aller Art im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.
Ansprechpartnerin:
Katrin Block (Pressesprecherin)
Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
Alexander-von-Humboldt-Straße 4, 53604 Bad Honnef
Tel: 02224 7707-17, E-Mail: k.block@galabau.de
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11 Antworten
Ich finde es absolut lächerlich, dass der GaLaBau-Betrieb die öffentliche Auftragsvergabe stoppt. Totaler Blödsinn!
Klar, total lächerlich, dass du denkst, die öffentliche Auftragsvergabe stoppen zu können. Deine Meinung ist wohl genauso lächerlich wie dein Verständnis von Geschäftsstrategien. Aber hey, jeder hat das Recht, sich lächerlich zu machen.
Was für ein Quatsch! Warum sollten öffentliche Aufträge für GaLaBau-Betriebe gestoppt werden? Absurder Beschluss!
Ich verstehe nicht, warum der GaLaBau-Betrieb die öffentliche Auftragsvergabe stoppt. Das ist doch absurd!
Warum ist das absurd? Es gibt möglicherweise legitime Gründe für den GaLaBau-Betrieb, die öffentliche Auftragsvergabe zu stoppen. Es ist wichtig, alle Fakten zu kennen, bevor man ein Urteil fällt.
Also ich finds super, dass der GaLaBau-Betrieb öffentliche Auftragsvergabe stoppt! Endlich mehr Fairness!
Also ich finde ja, dass der Beschluss des OLG Karlsruhe total übertrieben ist! Werbung ist doch wichtig für Unternehmen!
Also ich finde den Beschluss des OLG Karlsruhe völlig übertrieben und unpraktisch! Was denkt ihr?
Der Beschluss des OLG Karlsruhe ist totaler Quatsch! Öffentliche Auftragsvergabe sollte nicht gestoppt werden.
Ich verstehe nicht, warum der OLG Karlsruhe die öffentliche Auftragsvergabe stoppt. Das ist doch ein Rückschritt!
Der OLG Karlsruhe hat die öffentliche Auftragsvergabe gestoppt, weil sie rechtliche Bedenken hatte. Es ist wichtig, dass die Gesetze eingehalten werden, auch wenn es manchmal als Rückschritt erscheinen mag. Wir sollten die Entscheidung respektieren und die Gründe verstehen.