Frühjahrsputz fürs Finanzamt: So sparen Sie Steuern!

Pressemeldung:Frühjahrsputz fürs Finanzamt: So sparen Sie Steuern!
Mit dem Frühlingserwachen bietet sich auch die Gelegenheit, Haus und Garten auf Vordermann zu bringen - und dabei gleichzeitig bares Geld zu sparen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) klärt auf, wie professionelle Handwerker- und Gartenarbeiten, sowie der alljährliche Frühjahrsputz, steuerlich abgesetzt werden können. Von der Neugestaltung des Gartens, über regelmäßige Pflegearbeiten bis hin zur gründlichen Reinigung des Haushalts können sich Steuerzahler*innen auf eine Entlastung freuen, die das Finanzamt beteiligt. Die VLH verrät, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um von diesen Vergünstigungen maximal zu profitieren.

Bremen (VBR). Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen des Frühlings zieht es viele Menschen nach draußen, um ihre Gärten und Außenbereiche auf die kommende Saison vorzubereiten. Dabei steht oft mehr an als nur der erste Rasenschnitt des Jahres: Von der Neuanlage eines Gartens bis hin zur Renovierung der Terrasse oder dem Pflastern des Hofes, die Liste der möglichen Projekte ist lang. Was viele jedoch nicht wissen: Bei der Realisierung dieser Vorhaben mit der Hilfe von Profis kann bares Geld gespart werden. Der Schlüssel liegt im Steuerrecht und den Möglichkeiten, bestimmte Leistungen steuerlich geltend zu machen.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein, bietet hierzu wertvolle Einblicke. Nach DIN 77700 zertifizierte Beraterinnen und Berater zeigen, dass umfangreiche Arbeiten im Garten oder rund um das Haus nicht nur zum persönlichen Wohlbefinden beitragen, sondern auch steuerliche Vorteile bieten können. Ein Kernpunkt dabei ist, dass bis zu 20 Prozent der Lohnkosten für Handwerkerleistungen, bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro jährlich, abgesetzt werden können. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: Das Haus muss vom Eigentümer selbst bewohnt und darf nicht im gleichen Jahr erbaut worden sein. Zudem ist die unbar beglichene Rechnung, die ausschließlich die Lohnkosten ohne Materialausgaben dokumentiert, entscheidend.

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Doch nicht nur für größere Projekte wie Gartenanlage oder Pflasterarbeiten kann eine Steuerermäßigung erlangt werden. Auch für regelmäßige Gartenarbeiten oder den Frühjahrsputz im Haus kann man steuerliche Vorteile nutzen. Hier erlaubt der Fiskus ebenso die Absetzbarkeit von bis zu 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, mit einem maximalen jährlichen Betrag von 4.000 Euro. Erneut ist die Bedingung, dass Rechnungen unbar und getrennt nach Arbeits- und Materialkosten beglichen werden.

Diese Möglichkeiten unterstreichen die Wichtigkeit einer detaillierten Planung und Dokumentation sämtlicher Vorhaben rund um das eigene Zuhause. Gleichzeitig wird deutlich, wie steuerliche Regelungen direkt dazu beitragen können, die Lebensqualität zu steigern, indem sie bei der Umsetzung persönlicher Wohnträume unterstützen. Die VLH mit ihren über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit spielt hier eine entscheidende Rolle, indem sie umfassend berät und unterstützt.

Die Expertise der VLH zeigt einmal mehr, dass sich ein Blick in die steuerlichen Möglichkeiten lohnt – nicht nur für die vielen Eigentümer, die im Frühjahr ihre Gärten und Häuser in Angriff nehmen wollen, sondern für alle, die planen, Dienstleistungen rund ums Haus in Anspruch zu nehmen. Mit guter Beratung lassen sich nicht nur Gärten und Wohnräume verschönern, sondern auch das Portemonnaie schonen.

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Drei Frühlingstipps zum Steuern sparen

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