Fischotter-Abschuss in Bayern: Deutsche Umwelthilfe und Bund Naturschutz Bayern klagen gegen Regelung

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 18.09.2023
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Berlin (ots) – Bayerische Landesregierung verstößt mit geänderter Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (BayAAV) für Fischotter-Abschuss gegen nationales und EU-Recht – DUH und BN gehen mit Klage dagegen vor

Berlin, 18.09.2023 – 06:00: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) haben Klage gegen die seit 1. August 2023 geltende Regelung zum Abschuss von Fischottern in Bayern eingereicht. Die Umweltverbände argumentieren, dass diese Regelung sowohl gegen nationales als auch europäisches Artenschutzrecht verstößt und zudem keine Lösungen für die Teichwirtschaft bietet. In einem Eilantrag fordern sie die sofortige Aussetzung der Verordnung. Die DUH und der BN setzen sich für eine naturnahe Teichwirtschaft ein und betonen, dass der Abschuss von Fischottern keine Probleme löse. Stattdessen seien Schutzmaßnahmen und die Renaturierung der Flusslandschaften erforderlich.

Uneinheitliche Regelungen und unzureichender Schutz

Die geänderte Verordnung erlaubt den Abschuss von Fischottern nur in Ausnahmefällen. Allerdings sind diese Fälle unzureichend definiert, da die Jagd nicht in allen Schutzgebieten ausgeschlossen ist und auch nicht sichergestellt ist, dass dort ansässige Tiere geschützt werden. Fischotter sind hochmobile Tiere und legen innerhalb ihres Streifgebiets weite Strecken zurück. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert die Abschuss-Verordnung als “Scheinlösung für die bayrische Teichwirtschaft”. Er fordert die Unterstützung von Zäunen und Ablenkteichen sowie die Renaturierung der Flusslandschaften als nachhaltigste Lösung.

Mangelnde Mutter- und Jungtierschutz

Ein weiterer Kritikpunkt der Umweltschutzverbände betrifft den mangelnden Schutz von Mutter- und Jungtieren. Obwohl eine Gewichtsüberprüfung vor der Entnahme vorgesehen ist, um nur männliche Tiere zu töten, können tragende oder noch stillende Tiere aus diesem Bereich herausfallen. Außerdem ist die Regelung zeitlich begrenzt und gilt nur von Februar bis November. In den Wintermonaten dürfen die Tiere unabhängig von ihrem Gewicht getötet werden, obwohl Fischotter das ganze Jahr über Nachwuchs bekommen und diesen bis zu 14 Monate versorgen. Der Abschuss eines Muttertieres bedeutet dann zwangsläufig auch den Tod der Jungtiere.

Umweltschutzverbände fordern nachhaltige Lösungen

Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BUND Naturschutz Bayern, betont, dass Verluste in der Teichwirtschaft viele Ursachen haben und durch nicht wirksame Maßnahmen und den Abschuss von Fischottern nicht gelöst werden können. Er fordert eine deutlich erhöhte Grundförderung für Fischteiche und zur Förderung der Artenvielfalt. Laut Lisa Hörtzsch, Rechtsanwältin der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, verstößt die Verordnung massiv gegen europäisches und deutsches Naturschutzrecht.

Unterstützung der Klage durch die Öffentlichkeit gefordert

Die Deutsche Umwelthilfe ruft darüber hinaus alle Menschen dazu auf, ihre Unterschrift ideell hinter die Klage für die sofortige Aussetzung der Abschuss-Verordnung zu stellen. Bereits mehr als 85.000 Menschen haben sich der DUH angeschlossen, um den Fischotter zu schützen.

Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Felix Hälbich, Pressesprecher BUND Naturschutz
089 514697611, felix.haelbich@bund-naturschutz.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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