Fairer Ausgleich für Zeitarbeitskräfte in der M+E-Industrie: Tarifabschluss sichert Inflationsausgleichsprämie

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 16.06.2023
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Berlin, 16.06.2023 – 15:00

Vollzeitbeschäftigte Zeitarbeitnehmer, die in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie tätig sind, erhalten im Kalenderjahr 2024 für ihre Einsatzzeiten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro. Dies wurde in einer Vereinbarung zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), bestehend aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), und der IG Metall beschlossen. Damit wird ein neuer Tarifabschluss für den Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) erreicht, nachdem dieser von der IG Metall zum 30.06.2023 gekündigt wurde.

Staffelung der Inflationsausgleichsprämie

Die Inflationsausgleichsprämie wird gestaffelt ausgezahlt. Im Januar 2024 beträgt sie 300 Euro und von Februar bis November 2024 jeweils 200 Euro. Die Prämie wird zusammen mit den regulären Monatsabrechnungen ausgezahlt. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens fünf Monaten sowie eine Einsatzzeit von mindestens einem Monat in Betrieben, die dem Geltungsbereich des TV BZ ME unterliegen.

Arbeitgeber an ihrem Limit

Die erzielte Vereinbarung wird von den Verhandlungsführern der VGZ, Sven Kramer (stellvertretender Bundesvorsitzender des iGZ), und Sven Schwuchow (stellvertretender Verhandlungsführer des BAP), als schmerzhaft, aber notwendig bezeichnet. Sie betonen die Bedeutung eines verlässlichen tarifpolitischen Kurses für die Zeitarbeitsunternehmen und die rechtssichere Planbarkeit der Entgelte bis 2024. Dabei sind sich die Verhandlungspartner bewusst, dass die Arbeitgeber auch wirtschaftlich denken und handeln müssen, um ihre eigene Existenz sowie die ihrer Mitarbeiter gewährleisten zu können.

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) ist die führende Interessenvertretung der Personaldienstleistungs- und Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Mit ca. 1.800 Mitgliedern vertritt der BAP die Interessen der Unternehmen und setzt sich für die Belange der Zeitarbeitnehmer ein. Der Verband engagiert sich für qualitativ hochwertige Arbeitnehmerüberlassung und setzt sich für branchenweite Standards und faire Arbeitsbedingungen ein.

Kontakt

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Doris Bergmann
Leiterin Abteilung Kommunikation
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
Universitätsstr. 2-3a
10117 Berlin
Telefon: +49 30 206098 – 30
E-Mail: presse@personaldienstleister.de
Internet: www.personaldienstleister.de

In der heutigen wirtschaftlichen Landschaft ist es von großer Bedeutung, faire Arbeitsbedingungen und tarifliche Absicherungen für Zeitarbeitnehmer zu gewährleisten. Der Tarifabschluss zwischen der VGZ und der IG Metall bringt eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie für Vollzeitbeschäftigte Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie, die ihre Einsatzzeit in Betrieben dieser Branche verbringen. Der BAP setzt sich als führende Interessenvertretung für Zeitarbeitsunternehmen für gerechte Bedingungen und eine qualitativ hochwertige Arbeitnehmerüberlassung ein.

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