Europäisches Saatgutrecht: Faire Erhaltung bewährter Grundsätze

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 06.07.2023
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Bonn (ots) – Die Europäische Kommission hat gestern den Reformvorschlag für das europäische Saatgutrecht vorgelegt. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) mahnt eine Modernisierung des Rechtsrahmens mit Augenmaß an. “Wir begrüßen, dass die Vorzüge der bestehenden Rechtsvorschriften für die Produktion und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM – Plant Reproductive Material) anerkannt werden und im Grundsatz in Form der Sortenzulassung und -anerkennung erhalten bleiben sollen”, erklärt BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer.

Geltendes europäisches Saatgutrecht sichert die Wahlfreiheit und den Züchtungsfortschritt

Das geltende europäische Saatgutrecht bildet seit Jahrzehnten den Rahmen für die Versorgung der Landwirtschaft mit Saatgut verbesserter Sorten. Die Prüfung und Beschreibung neuer Sorten im Rahmen der Sortenzulassung durch das Bundessortenamt sichert die Wahlfreiheit und den Züchtungsfortschritt für landwirtschaftliche Betriebe. Die Saatgutanerkennung gewährleistet Gesundheit und Qualität des Saatguts, bevor es auf den Acker gelangt.

Wertprüfung und klare Abgrenzung des Saatgutmarkts als Grundlage für Entwicklung angepasster Pflanzensorten

Speziell die Wertprüfung neuer Sorten durch die nationalen Behörden sowie die klare Abgrenzung des nicht professionellen vom professionellen Bereich des Saatgutmarkts tragen zur effizienten Entwicklung angepasster Pflanzensorten und zur Chancengleichheit im Wettbewerb bei. “Der BDP weist darauf hin, dass durch die Schaffung weiterer Ausnahmen und die Reduktion der Standards für bestimmte Produkte die Gefahr besteht, dass die Versorgung der Landwirtschaft mit qualitativ hochwertigem Saatgut sowie die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gefährdet ist”, merkt Schäfer an.

EU-Kommission schließt langjährigen Überarbeitungsprozess ab

Die EU-Kommission schließt mit Ihrem heutigen Entwurf einen langjährigen Überarbeitungsprozess ab. Vor zehn Jahren begannen die ersten Anstrengungen zur Erneuerung des europäischen Saatgutrechts. Mitte 2013 sollte die Initiative “Better Regulation” für eine Vereinheitlichung der europäischen Regelungen sorgen. Seinerzeit wurde der Vorschlag vom Europäischen Parlament abgelehnt. Im Jahr 2019 wurde die Revision angestoßen, dieses Mal vor dem Hintergrund des europäischen Green Deal und seines Kernstücks, der Farm-to-Fork-Strategie, sowie der Biodiversitätsstrategie.

Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) setzt sich für Modernisierung mit Augenmaß ein

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) sieht die Reform des europäischen Saatgutrechts kritisch und fordert eine Modernisierung mit Augenmaß. Der BDP betont die Bedeutung der bestehenden Rechtsvorschriften für die Produktion und Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial sowie die Sicherstellung von Gesundheit, Qualität und Wahlfreiheit im Saatgutmarkt.

Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V.
Ulrike Amoruso-Eickhorn, Leiterin Kommunikation und Strategie
Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
Telefon: +49 (0) 228/98581-17, Mobil: +49 (0) 172 2664573
Telefax: +49 (0) 228/98581-19
E-Mail: ulrike.amoruso@bdp-online.de

Original-Content von: Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP), übermittelt durch news aktuell

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