Bremen (VBR). Am 13. März diesen Jahres, während der Frühjahrs-Agrarministerkonferenz, stand neben anderen dringenden Angelegenheiten auch die Umsetzung der Verordnung für entwaldungsfreie Produkte, kurz EUDR, auf der Tagesordnung. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. nutzte diese Gelegenheit, um ernsthaft auf die Notwendigkeit einer sowohl praxistauglichen als auch rechtssicheren Umsetzung dieser Verordnung hinzuweisen, und das in einem angemessenen Zeitrahmen. Die Vertreter der Holzindustrie sind der Ansicht, dass unrealistische Umsetzungsvorgaben und unklare Nachweis- und Dokumentationspflichten die Branche sonst vor große Herausforderungen stellen könnten.
Julia Möbus, die Geschäftsführerin des Verbands, unterstreicht die Bedeutung dieser Diskussion mit starken Worten: “Seit dem Inkrafttreten Mitte letzten Jahres hat die EUDR nicht nur zu massiver Verunsicherung geführt, sondern droht angesichts eklatanter Mängel zu einem erheblichen Risiko für die nachhaltige Wertschöpfung der heimischen Forst- und Holzwirtschaft zu werden.” Die Umsetzung dieser Verordnung bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, wie bereits eine Pilotphase im letzten Monat zeigte. Die essentialen Appelle des Verbands während der Agrarministerkonferenz richten sich daher an Bund und EU, mit der dringenden Bitte um Anpassung der Vorgaben und eine Verlängerung der Fristen für eine rechtssichere Anwendung.
Die EUDR zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu verpflichten nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Dies erfordert eine umfassende Erfassung und Dokumentation der Herkunftsdaten des Holzes. „Dass Deutschland weltweites Vorbild für seine Standards bei der nachhaltigen Waldbewirtschaftung ist, wird dabei nicht berücksichtigt“, erklärt Möbus. Der Verband fordert eine Anpassung dieser Nachweis- und Dokumentationspflichten, basierend auf dem tatsächlichen Entwaldungsrisiko, um so die heimische Forst- und Holzwirtschaft zu entlasten.
Eine solche differenzierte Umsetzung würde nicht nur die Bürde unnötiger bürokratischer Belastungen minimieren, sondern auch den Beitrag der nachhaltigen Holzverwendung für den Klimaschutz stärken, ohne erheblichen Mehraufwand zu verursachen. Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe spielt eine Schlüsselrolle im Rahmen der notwendigen Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft und ist zentral für klimafreundliche Bau- sowie Dekarbonisierungsbemühungen in weiteren Sektoren.
Abschließend stellt der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. klar, dass die Einführung zusätzlicher Hürden für die heimische Forst- und Holzwirtschaft den Klimaschutz signifikant beeinträchtigen könnte. Diese Verordnung und ihre praktische Umsetzung sollten daher dringend reevaluiert werden, um die ökologischen und ökonomischen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Der Verband versteht sich dabei selbst als ein wichtiger Akteur und Gesprächspartner, um die Interessen der deutschen Säge- und Holzindustrie zu vertreten und die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Holz als nachhaltigen Rohstoff weiter zu verbessern.
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Bund und Länder für Anpassungen der EUDR in der Pflicht
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