Bremen (VBR). Das Europaparlament hat kürzlich für eine bahnbrechende Verordnung gestimmt, die die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union regeln wird. Diese Entscheidung, kurz vor den anstehenden Europawahlen im Juni, markiert einen signifikanten Schritt auf dem Weg zu einem sicheren und vertrauenswürdigen Einsatz von KI-Technologien. Der TÜV-Verband, Vertreter der technischen Überwachungseinrichtungen, hat diese Entwicklung begrüßt und unterstreicht die Bedeutung eines solchen Rechtsrahmens für die Zukunft der KI in Europa.
Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, hebt hervor, dass die Europäische Union damit Vorreiterrolle einnimmt: “Mit der heutigen Abstimmung zeigt das EU-Parlament Handlungsfähigkeit bei einem wichtigen Regulierungsthema. Die EU schafft als erster großer Wirtschaftsraum weltweit die rechtlichen Voraussetzungen für eine sichere Entwicklung Künstlicher Intelligenz.” Die Initiative kommt in einer Zeit, in der auch andere große Wirtschaftsmächte wie die USA und Japan an ähnlichen Regulierungsvorhaben arbeiten.
Ein zentraler Aspekt der sogenannten KI-Verordnung (“AI Act”) ist der risikobasierte Ansatz. Nur KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, müssen verpflichtende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese Regelung soll eine Balance zwischen der Förderung von Innovation und der Gewährleistung von Sicherheit schaffen. Insbesondere müssen hochriskante KI-Systeme, wie jene in Medizinprodukten oder in der Überwachung kritischer Infrastrukturen, von unabhängigen Prüfstellen wie den TÜV-Organisationen evaluiert werden.
Eine Herausforderung bleibt die exakte Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen. Der TÜV-Verband empfiehlt daher, dass die EU-Kommission umgehend Umsetzungsleitlinien mit konkreten Beispielen herausgibt, um für Klarheit zu sorgen. Darüber hinaus appelliert der Verband an die Akteure im KI-Ökosystem, bereits jetzt die Weichen für die Zukunft zu stellen: Durch die Integration der neuen Anforderungen in bestehende Qualitäts- und Risikomanagementsysteme und die Teilnahme an sogenannten Reallaboren, können Unternehmen ihre KI-Innovationen unter realen Bedingungen testen.
Die TÜV-Prüforganisationen selbst rüsten auf, um die Einhaltung des AI Acts zu unterstützen. Das TÜV AI.Lab, gegründet im Jahr 2021, arbeitet bereits intensiv an den regulatorischen Anforderungen für KI-Systeme und engagiert sich in nationalen Initiativen, um die Sicherheit und Qualität von KI-Lösungen zu fördern.
Diese Entwicklung unterstreicht die zunehmende Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit KI-Technologien. Indem sie einen rechtsverbindlichen Rahmen für Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit schafft, ebnet die Europäische Union den Weg für eine Zukunft, in der Künstliche Intelligenz das Leben der Menschen verbessern kann, ohne dabei ethische oder sicherheitstechnische Kompromisse einzugehen. Der TÜV-Verband und seine Mitglieder spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie sich für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit in diesem neuen Zeitalter einsetzen.
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TÜV-Verband begrüßt Zustimmung des EU-Parlaments zum AI Act
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