Bremen (VBR). Der politische Kompromiss im Trilog-Verfahren bedroht Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Diversifizierung der europäischen Wirtschaft, da sich Unternehmen aufgrund rechtsunsicherer Bestimmungen und dadurch drohender Sanktions- und Haftungsrisiken aus wichtigen Drittländern zurückziehen könnten. Menschenrechten und Umwelt werden durch den Rückzug europäischer Unternehmen kein Dienst erwiesen – im Gegenteil.
Menschenrechte und Umweltschutz sind Anliegen, die Politik und Wirtschaft einen. Angesichts der Größe der Herausforderung ist es falsch, die Aufgabe des Schutzes dieser Rechte vorrangig auf die Unternehmen abzuwälzen. Unternehmen wollen Nachhaltigkeit in den Lieferketten und tun schon heute das ihnen Mögliche, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Der Kompromiss geht in zentralen Punkten über die in Deutschland geltenden Bestimmungen hinaus und enthält zahlreiche Rechtsunsicherheiten, u. a. bei Haftungsfragen, der Definition der Liefer- bzw. Wertschöpfungsketten sowie den Umwelt- und Menschenrechtsstandards. Bereits bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zeigen sich viele negative und unbeabsichtigte Auswirkungen und hohe bürokratische Belastungen. Deutschlands Partnerländer empfinden die Lieferkettenregelungen als protektionistisch. Das kann im globalen Wettbewerb nicht im Interesse Europas sein.
Der BDI appelliert an Parlament und Rat, den Kompromiss abzulehnen.
Der politische Kompromiss im Trilog-Verfahren stellt eine große Gefahr für die Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Diversifizierung der europäischen Wirtschaft dar. Rechtsunsicherheiten und drohende Sanktions- und Haftungsrisiken könnten dazu führen, dass sich Unternehmen aus wichtigen Drittländern zurückziehen. Dies hätte nicht nur negative Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft, sondern auch auf Menschenrechte und Umweltschutz.
Es ist wichtig zu betonen, dass Menschenrechte und Umweltschutz Anliegen sind, die von Politik und Wirtschaft gleichermaßen geteilt werden. Es wäre jedoch falsch, die Hauptverantwortung für den Schutz dieser Rechte allein den Unternehmen aufzuerlegen. Unternehmen setzen sich bereits heute für Nachhaltigkeit in den Lieferketten ein und tun ihr Bestes, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Der vorliegende Kompromiss geht über die geltenden Bestimmungen in Deutschland hinaus und enthält viele Unklarheiten, insbesondere in Bezug auf Haftungsfragen, die Definition von Liefer- und Wertschöpfungsketten sowie Umwelt- und Menschenrechtsstandards. Bereits bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes sind negative Auswirkungen und hohe bürokratische Belastungen sichtbar geworden. Zudem betrachten Deutschlands Partnerländer die Lieferkettenregelungen als protektionistisch, was im globalen Wettbewerb problematisch ist.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) appelliert daher an das Parlament und den Rat, den vorliegenden Kompromiss abzulehnen. Es ist wichtig, dass sämtliche Bestimmungen im Bereich der Lieferkettenregulierung gut durchdacht sind, um sowohl den Schutz von Menschenrechten und Umwelt als auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu gewährleisten.
Diese Pressemeldung basiert auf Informationen des BDI.
Quelle: EU-Lieferkettenregulierung: Kompromiss bedroht europäische Wirtschaft
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