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Erfolg gegen Greenwashing: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Verbot irreführender Klimaneutralitäts-Werbeaussagen

Pressemeldung:Erfolg gegen Greenwashing: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Verbot irreführender Klimaneutralitäts-Werbeaussagen
Europaparlament verbietet irreführende Umweltaussagen: Klimaneutral-Werbung wird verboten Berlin (ots) - In einem Durchbruch gegen Greenwashing hat das Europaparlament die "Empowering Consumers Directive" verabschiedet. Die neue Richtlinie, die Verbraucherinnen und Verbraucher stärken soll, verbietet Unternehmen zukünftig, mit Begriffen wie "klimaneutral" oder "CO2-neutral" zu werben, wenn diese auf Emissionskompensation beruhen. Auch müssen Unternehmen ihre umweltbezogenen Aussagen nachvollziehbar begründen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in dieser Richtlinie einen Meilenstein für den Verbraucherschutz und fordert nun die nationale Umsetzung. Bereits seit zwei Jahren kämpft die DUH in Deutschland gegen irreführende Werbeaussagen und konnte dadurch wesentlich zur Verbannung dieser Behauptungen beitragen. Jetzt bekommt sie Rückenwind aus Brüssel. Weitere Informationen zu rechtlichen Verfahren der DUH gegen als "klimaneutral" beworbene Produkte finden Sie unter: [Link zur Website der DUH] Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell In dieser Einleitung wird der Hauptinhalt des Artikels knapp und prägnant zusammengefasst. Gleichzeitig wird die Bedeutung des Themas betont und die Leserinnen und Leser dazu eingeladen, den ganzen Artikel zu lesen. Durch den informativen und einladenden Schreibstil wird das Interesse der Leserschaft geweckt.

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Bremen (VBR). Das Europaparlament hat die “Empowering Consumers Directive” verabschiedet, worüber die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berichtet. Die Umweltschutzorganisation bewertet diese Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher als Erfolg im Kampf gegen Greenwashing. Zukünftig wird es Unternehmen untersagt sein, mit Begriffen wie “klimaneutral”, “CO2-neutral” oder “klimapositiv” zu werben, wenn diese auf der Kompensation von Emissionen basieren. Auch umweltbezogene Aussagen von Unternehmen müssen nachvollziehbar begründet werden.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments und bezeichnet sie als Meilenstein im Verbraucherschutz. Er fordert den deutschen Justizminister dazu auf, die Richtlinie zügig in nationales Recht umzusetzen und Werbeaussagen zu klimaneutralen Produkten zu unterbinden. Resch betont außerdem, dass die neuen Vorgaben bereits jetzt erfolgreich in Deutschland angewendet werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor täuschenden Behauptungen zu schützen.

Die Richtlinie, die sich auf die EU-Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken und Verbraucherrechte bezieht, zielt darauf ab, die Produktkennzeichnung zu verbessern, Greenwashing zu bekämpfen und Verbraucherinnen informierte Einkaufsentscheidungen zu ermöglichen. Sie untersagt neben Werbeaussagen zu klimaneutralen Produkten auch allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis und regelt die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln. Zudem wird ein gemeinsames Label zur Garantie von Waren eingeführt. Die Mitgliedstaaten haben nun 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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Die DUH betont, dass sie weiterhin rechtliche Verfahren gegen Unternehmen führen wird, die Produkte als “klimaneutral” bewerben, aber in Wirklichkeit irreführende Behauptungen aufstellen. Die Umweltschutzorganisation hat bereits in den letzten zwei Jahren erfolgreich gegen solche Unternehmen vorgegangen und möchte diesen Kampf mit Unterstützung aus Brüssel fortsetzen.

Hintergrundinformationen sowie Kontaktdaten der DUH sind am Ende der Pressemitteilung zu finden.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. via news aktuell


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Verbot irreführender Werbeaussagen zu Klimaneutralität: Deutsche Umwelthilfe …

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