EU verschärft Verbraucherschutz: Verbot von Greenwashing und irreführender Klimaneutralität-Werbung beschlossen

Das EU-Parlament hat mit der Empowering Consumers Directive ein Verbot von Greenwashing beschlossen und führt strenge Nachweispflichten für Umweltaussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ ein. Damit sollen Verbraucher:innen besser vor irreführender Werbung geschützt und transparente Produktkennzeichnungen durchgesetzt werden. Die Deutsche Umwelthilfe nennt das einen Meilenstein im Verbraucherschutz und fordert eine zügige Umsetzung in deutsches Recht.
VerbandsMonitor – Themen, Trends und Ticker vom 13.04.2025

EU-Parlament verabschiedet "Empowering Consumers Directive" zur Stärkung des Verbraucherschutzes

Das Europaparlament hat mit der Verabschiedung der „Empowering Consumers Directive“ einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Greenwashing unternommen, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hervorhebt. Künftig ist es Unternehmen verboten, mit Begriffen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“ zu werben, wenn diese Aussagen lediglich auf der Kompensation von Emissionen basieren. Zudem müssen jegliche umweltbezogenen Angaben nachvollziehbar begründet sein.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bewertet die Entscheidung des EU-Parlaments als Meilenstein im Verbraucherschutz . Er fordert den deutschen Justizminister auf, die Richtlinie schnellstmöglich in nationales Recht umzusetzen und Werbeaussagen zu klimaneutralen Produkten zu unterbinden. Resch betont außerdem, dass die neuen Vorgaben bereits jetzt erfolgreich in Deutschland angewendet werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor täuschenden Behauptungen zu schützen.

Die Richtlinie baut auf bestehenden EU-Vorgaben zu unlauteren Geschäftspraktiken und Verbraucherrechten auf und zielt darauf ab, die Produktkennzeichnung zu verbessern, Greenwashing wirksam zu bekämpfen und Verbraucherinnen fundierte Einkaufsentscheidungen zu ermöglichen. Neben der Verschärfung von Werbeaussagen zu klimaneutralen Produkten werden auch allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis untersagt. Zusätzlich regelt die Richtlinie die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln und führt ein gemeinsames Label zur Garantie von Waren ein. Für die Umsetzung haben die Mitgliedstaaten nun 24 Monate Zeit.

Die DUH kündigt an, ihren rechtlichen Kampf gegen irreführende Umweltwerbung fortzusetzen. Die Umweltschutzorganisation hat bereits in den letzten zwei Jahren erfolgreich gegen solche Unternehmen vorgegangen und möchte diesen Kampf mit Unterstützung aus Brüssel fortsetzen.

Was das neue Verbot für Verbraucher und Unternehmen bedeutet

Das neue Verbot zur Bekämpfung von Greenwashing setzt einen wichtigen Maßstab für Markentransparenz und Verbraucherschutz in der Europäischen Union. Es fordert sowohl Unternehmen als auch Konsumenten heraus, Nachhaltigkeitsversprechen kritisch zu hinterfragen und sorgt dafür, dass werbliche Angaben zu Umwelt- und Sozialstandards strenger geprüft werden. Für Verbraucher bedeutet das vermehrt Klarheit darüber, welche Produkte wirklich nachhaltige Kriterien erfüllen, während Unternehmen künftig stärker in der Pflicht stehen, ihre Aussagen eindeutig zu belegen und irreführende Praktiken zu vermeiden. Im europäischen Kontext verstärkt diese Richtlinie die Bemühungen, nachhaltigen Konsum als festen Bestandteil des Alltags zu etablieren und ökologisches Verantwortungsbewusstsein verbindlicher zu verankern.

Welche Produkte und Branchen sind besonders betroffen?

Das Verbot betrifft besonders jene Produktgruppen, die bisher häufig im Fokus von Greenwashing standen. Dazu zählen vor allem Konsumgüter des täglichen Bedarfs, wie etwa Kosmetika, Textilien, Lebensmittel und Elektronikartikel, bei denen Umwelt- und Sozialstandards zunehmend eine Rolle bei Kaufentscheidungen spielen. Auch Branchen mit starkem Ressourcenverbrauch und Umweltauswirkungen, wie die Modeindustrie und die Hersteller von Haushaltsgeräten, stehen im Fokus. Unternehmen aus diesen Bereichen müssen umfassendere Nachweise über die Nachhaltigkeit ihrer Angebote erbringen und dürfen keine unbelegten oder irreführenden Umweltaussagen mehr verwenden. Diese klare Abgrenzung sorgt für mehr Verlässlichkeit und trägt dazu bei, den Wettbewerb fairer zu gestalten.

Wie verändert sich der Verbraucherschutz europaweit?

Mit der Einführung des Verbots wird der Verbraucherschutz in Europa auf ein neues Niveau gehoben. Konsumenten erhalten künftig stärkere rechtliche Instrumente, um Kenntnis von überhöhten oder falschen Nachhaltigkeitsversprechen zu erlangen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Die Harmonisierung der Regeln innerhalb der EU schafft dabei gleiche Bedingungen in allen Mitgliedstaaten und stärkt somit das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Umweltangaben. Parallel dazu ergänzen vergleichbare Initiativen in anderen Ländern und Regionen das globale Bemühen, Greenwashing einzudämmen und echte Nachhaltigkeit als Standard zu etablieren. Diese Entwicklung führt zu einer insgesamt höheren Sensibilisierung für nachhaltige Produkte und kreiert einen positiven Druck auf Unternehmen, ihre Geschäftsmodelle zukunftsorientiert auszurichten.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. via news aktuell


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Verbot irreführender Werbeaussagen zu Klimaneutralität: Deutsche Umwelthilfe …

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