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Einigung bei der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie – Kompromissfassung mit Kernpunkten erreicht

Pressemeldung:Einigung bei der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie – Kompromissfassung mit Kernpunkten erreicht
Die EU hat ihr ehrgeiziges Ziel, den europäischen Gebäudebestand bis 2050 vollständig zu dekarbonisieren, jedoch nicht vollständig erreicht. Durch Kontroversen während der Trilogverhandlungen über die Reform der Gebäudeeffizienzrichtlinie, wurden die ursprünglichen Vorgaben zur Mindesteffizienz von Gebäuden abgeschwächt. Doch gerade jetzt, da der Klimawandel stetig voranschreitet, ist es von größter Bedeutung, dass wir uns mit der EPBD auseinandersetzen und verstehen, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf unsere Umwelt und unser tägliches Leben haben könnte. Entdecken Sie in unserem Artikel die (schwindenden) Fortschritte und die Bedenken einiger Experten.

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Bremen (VBR). Im Rahmen des Fit-for-55-Programms hat die Europäische Union seit 2021 an einer Überarbeitung der Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) gearbeitet, mit dem Ziel, den europäischen Gebäudebestand bis 2050 komplett zu dekarbonisieren. Nach kontroversen Diskussionen wurden die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Rat und dem Parlament abgeschlossen. Die EPBD wurde dabei klimapolitisch deutlich abgeschwächt.

Der ursprüngliche Entwurf der EPBD beinhaltete die sogenannten Mindesteffizienzstandards für Gebäude (MEPS) als Hauptbestandteil. Dieser Ansatz verfolgte das Motto “worst first” und sah vor, dass Gebäude schrittweise renoviert werden, beginnend mit denjenigen mit der schlechtesten Energieeffizienzklasse. Bis 2030 sollten diese Gebäude mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen, bis 2033 dann die Klasse D. Auf Druck einiger Mitgliedsstaaten, insbesondere Deutschlands, wurde dieser zielgerichtete Ansatz nun durch eine Durchschnittsregelung ersetzt. Dies bedeutet, dass Wohngebäude nur noch im Durchschnitt die Anforderungen erfüllen müssen.

Die Kompromissfassung der EPBD beinhaltet drei zentrale Punkte:

1) Reduktion des Primärenergieverbrauchs: Bis 2030 soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des Gebäudebestands der EU-Staaten um 16 Prozent reduziert werden, bis 2035 sogar um 20 bis 22 Prozent. Die Mitgliedsstaaten haben hierbei Spielraum bei der Umsetzung. Allerdings müssen 55% der Energieeinsparungen durch die Renovierung der energetisch ineffizientesten Gebäude erzielt werden. Für Nichtwohngebäude gelten weiterhin die MEPS, wobei bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der schlechtesten Gebäude die Mindestanforderungen erfüllen müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude.

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2) Ausstieg aus fossilen Heizungen: Ab 2040 soll das Heizen und Kühlen mit fossilen Energieträgern eingestellt werden. Deutschland hat dies im Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits bis 2044 festgeschrieben, sodass hier womöglich Änderungen erforderlich sind. Die finanzielle Förderung von fossilen Heizkesseln wird ab 2025 nicht mehr möglich sein, wobei dies in Deutschland bereits eingestellt wurde.

3) Null-Emissionsgebäude beim Neubau + Ausbau von Solarenergie: Ab 2030 sollen Null-Emissionsgebäude zum Standard im Neubau werden, während dies für den öffentlichen Bau bereits ab 2028 gilt. Die Mitgliedsstaaten werden auch verpflichtet, die Installation von Solaranlagen auf Gebäuden bis 2030 voranzutreiben.

Der Paritätische Gesamtverband hat sich zusammen mit anderen Verbänden für die Einführung von sozial flankierten Mindesteffizienzstandards auf europäischer Ebene stark gemacht. Die Abschwächung der Gebäuderichtlinie wird als klimapolitisch und sozial bedauerlich angesehen, da gerade Menschen in Armut häufig in schlecht sanierten Gebäuden leben und unter Energiearmut leiden. Der von Bauministerin Klara Geywitz geforderte Quartiersansatz hätte bedeutet, dass ein Wohngebiet oder ein ganzer Stadtteil nur im Durchschnitt die Anforderungen erfüllen muss, was dazu führen könnte, dass einzelne belastete Haushalte davon nicht profitieren, solange ausreichend gut sanierte Gebäude in der Umgebung stehen.

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Die Kompromissfassung der EPBD sieht nun vor, dass die Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Es bleibt abzuwarten, wie genau diese Anforderungen umgesetzt werden und ob sie den gewünschten Effekt haben werden. Für die EU ist die Dekarbonisierung des Gebäudebestands ein entscheidender Schritt, um ihre Klimaziele zu erreichen und den Übergang zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft zu fördern.

Quelle: Einigung bei der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie – Der Paritätische

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8 Antworten

  1. Da liegst du leider komplett daneben. Gebäudeeffizienz ist entscheidend für den Klimaschutz und die Energieeinsparung. Es bringt sehr wohl etwas, sowohl ökologisch als auch ökonomisch. Deine Ignoranz ist beängstigend.

  2. Also ich finde es total übertrieben, dass man jetzt auch noch die Gebäudeeffizienzrichtlinie regeln muss. Was soll das bringen?

  3. Also ich finde es total übertrieben, dass man jetzt auch noch die Gebäudeeffizienzrichtlinie regeln will. Wo soll das hinführen?

  4. Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie? Wer braucht das schon? Lasst die Gebäude doch einfach brennen!

  5. Ich finde es total übertrieben, dass die Gebäudeeffizienzrichtlinie so viele Kompromisse braucht. Einfach unnötig!

    1. Quatsch ist eher deine Meinung! Die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Energieeinsparung. Deine Ignoranz kostet uns allen.

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