Ebay, Amazon, Airbnb & Co. müssen bis Ende Januar 2024 die Umsätze von Privatverkäufen melden

Ab Januar 2024 müssen Plattformen wie eBay, Amazon und Airbnb ihre Umsätze von Privatverkäufen an die Finanzbehörden melden. Der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), erklärt, welche Verkäufe gemeldet werden müssen und ab wann Einnahmen versteuert werden müssen. Erfahren Sie mehr über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz und seine Auswirkungen.
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Bremen (VBR). Seit Anfang dieses Jahres müssen Plattformen wie Ebay, Amazon und Airbnb den Finanzbehörden die Umsätze von privaten Anbietern melden. Dies ist eine Regelung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert über die Meldungspflicht und gibt Auskunft darüber, welche Verkäufe gemeldet werden müssen und ab wann Einnahmen versteuert werden müssen.

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde eingeführt, um EU-Richtlinien umzusetzen. Betreiber von Internetplattformen, auf denen private Verkäufe oder Vermietungen stattfinden, müssen den Finanzbehörden die Umsätze der Anbieter melden. Bis zum 31. Januar 2024 müssen die Plattformbetreiber die entsprechenden Informationen an die Finanzverwaltung liefern.

Für Privatverkäufe und private Vermietungen gelten folgende Regelungen: Wer regelmäßig profitable Geschäfte macht oder gezielt Waren mit Gewinn verkauft, wird unter bestimmten Umständen als Gewerbetreibender eingestuft und muss Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer zahlen. Für gelegentliche Verkäufe von unbenötigten Gegenständen wie Kleidung, Spielzeug oder Büchern fallen in der Regel keine Steuern an, da meistens kein Gewinn erzielt wird.

Allerdings müssen Plattformen wie Ebay, Amazon und Airbnb bis zum 31. Januar 2024 Meldung über Anbieter machen, die im Jahr 2023 mindestens 30 Verkäufe getätigt oder mindestens 2.000 Euro eingenommen haben. Auch Vermietungen auf Plattformen wie Airbnb müssen gemeldet werden, wenn mindestens 30 Vorgänge und mindestens 2.000 Euro an Einnahmen vorliegen.

Die Finanzämter erhalten von den Plattformen folgende Informationen über die Anbieter: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung, Transaktionen und Verkaufserlöse, angefallene Gebühren sowie bei Bedarf die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Informationen sollen dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Geschäftsaktivitäten auf Onlineplattformen zu verbessern und sicherzustellen, dass Einnahmen ordnungsgemäß versteuert werden.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit. Sie bietet ihren Mitgliedern Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, der Beantragung von Steuerermäßigungen und der Prüfung des Steuerbescheids.

Insgesamt stellt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz sicher, dass die Finanzbehörden einen besseren Überblick über Geschäftsaktivitäten auf Onlineplattformen haben und sicherstellen können, dass alle relevanten Einnahmen versteuert werden. Die Meldung der Umsätze an die Finanzverwaltung bis Ende Januar 2024 ist für Plattformbetreiber und Anbieter von Privatverkäufen und privaten Vermietungen verpflichtend.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

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9 Kommentare

  1. Also ich finde das mega übertrieben! Warum sollen die Unternehmen für die Umsätze der Privatverkäufe verantwortlich sein? Das ist doch nicht deren Aufgabe!

  2. Also ich finde es total übertrieben, dass die Plattformen ihre Umsätze melden müssen. Wo bleibt die Privatsphäre?

  3. Also ich finde das total übertrieben! Warum sollen die Plattformen die Umsätze melden? Das geht doch viel zu weit!

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