E-Patientenakte: Reimanns Digitalgesetz revolutioniert das Gesundheitswesen

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 01.08.2023
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Berlin, 01.08.2023 – 11:11

Die digitale Revolution im Gesundheitswesen: AOK-Bundesverband überzeugt von Potenzial des DigiG-Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung

Berlin (ots) – Das deutsche Gesundheitswesen steht vor einer bahnbrechenden digitalen Transformation. Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) hat das Potential, diesen Sprung nach vorne zu ermöglichen, sofern einige Anpassungen vorgenommen werden. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, ist überzeugt davon, dass das Gesetz insbesondere die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) vorantreiben kann.

Durch die Einführung des Opt-out-Verfahrens und eines vereinfachten Authentifizierungs-Verfahrens für die ePA sieht die AOK-Gemeinschaft einen echten Fortschritt. Die Speicherung der elektronischen Patientenkurzakte und des Medikationsplans in der ePA ermöglicht einen Ausbau zur zentralen Versichertenplattform, was sowohl für Patienten als auch für Ärzte von Vorteil ist.

Allerdings sollte dieser Ansatz auch auf die Notfalldaten ausgeweitet werden, da die derzeitige Speichermöglichkeit auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kaum genutzt wird und zu unnötigen bürokratischen Aufwänden führt, bemängelt die AOK. Ein weiteres ungelöstes Problem ist der Zugang der Versicherten zur ePA. Der AOK-Bundesverband setzt sich dafür ein, dass die Doppelstruktur von eGK und PIN durch den neuen elektronischen Personalausweis abgelöst wird, um den Zugang für die Versicherten zu erleichtern und den unwirtschaftlichen Einsatz von Versichertengeldern zu verhindern.

Die Tatsache, dass gesetzliche Krankenkassen ältere Papierdokumente von Versicherten scannen und in die ePA übertragen sollen, wird von Reimann als irritierend empfunden. Die Befüllung der ePA sollte nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, sondern grundsätzlich in die Verantwortung der Patienten und behandelnden Ärzte fallen.

Des Weiteren lehnt der AOK-Bundesverband die Ausweitung des Leistungsanspruchs von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) auf Medizinprodukte höherer Risikoklassen ab. Die Anwendung risikobehafteter DiGAs ohne Nutzennachweis birgt nach Ansicht der AOK-Gemeinschaft Gefahren für die Patientensicherheit. Vor der Implementierung dieser Anwendungen in die Versorgung sollte eine vorherige Nutzenbewertung zwingend durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Geld der Beitragszahler nur für wissenschaftlich bestätigte Anwendungen eingesetzt wird.

Ebenfalls abgelehnt wird die unbefristete Fortsetzung des aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Innovationsfonds. Der AOK-Bundesverband zweifelt erheblich an der Effektivität und Effizienz dieses Fonds und ist der Meinung, dass die Rückführung nicht benötigter Finanzmittel, wie im Referentenentwurf vorgesehen, erhalten bleiben sollte. Zudem sollte die Übertragbarkeit der Mittel auf maximal 10 Millionen Euro pro Jahr begrenzt werden, um eine maßvolle Verwendung der Fördermittel sicherzustellen.

In Anbetracht der Tatsache, dass bereits seit 2020 die Fördermittel für neue Versorgungsformen nicht ausgeschöpft werden, wäre eine Absenkung des Förderbudgets auf 100 Millionen Euro pro Jahr sachgerecht. Vor diesem Hintergrund hält der AOK-Bundesverband eine unbegrenzte Übertragbarkeit der Fördermittel für nicht verantwortbar.

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