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DOSB unterstützt Betroffene sexualisierter Gewalt im Sport

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich dazu entschieden, weiterhin am „Ergänzenden Hilfesystem“ (EHS) für Betroffene sexualisierter Gewalt teilzunehmen. Eine neue Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sichert die finanzielle Unterstützung und verkürzt die Bearbeitungszeit auf drei Monate. Erfahren Sie mehr über die Initiative und deren Auswirkungen auf Betroffene im Sport.
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DOSB unterstützt Betroffene sexualisierter Gewalt im Sport. Sanfte Pastellfarben, Globus-Netzstruktur
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Bremen (VBR). Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) wird auch weiterhin am „Ergänzenden Hilfesystem“ (EHS) für Betroffene sexualisierter Gewalt teilnehmen. In einer Folgevereinbarung haben der DOSB und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossen, die bestehende Zusammenarbeit fortzusetzen. Die neue Vereinbarung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.

Die Vereinbarung enthält eine wichtige Botschaft für Betroffene von sexualisierter Gewalt im Kindheitssport. Oft wurde von Betroffenen berichtet, dass die Bearbeitungsdauer ihrer Anträge zu langwierig sei. Der DOSB hat sich daher eingesetzt, um in der Folgevereinbarung mit dem BMFSFJ eine Regelbearbeitungszeit von drei Monaten für alle Fallgestaltungen zu vereinbaren. Damit soll sichergestellt werden, dass Anträge schnellstmöglich bearbeitet werden können.

Das Ergänzende Hilfesystem finanziert Leistungen, die von den gesetzlichen Hilfesystemen nicht oder nicht ausreichend geleistet werden. Betroffene können über das EHS Sachleistungen zur Abmilderung von Folgebeeinträchtigungen sexualisierter Gewalt beantragen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Therapien, medizinische Dienstleistungen oder Bildungsmaßnahmen, die von den gesetzlichen Hilfesystemen nicht oder nicht ausreichend finanziert werden. Es können Leistungen bis zu 10.000 Euro beantragt werden.

Seit dem Inkrafttreten der aktuellen Folgevereinbarung im Oktober 2021 hat der DOSB bereits 23 Fälle zur Bearbeitung erhalten. Davon haben 20 Fälle Sachleistungen in Höhe von insgesamt 65.399,99 Euro erhalten. Lediglich drei Fälle mussten abgelehnt werden, da kein Bezug zum organisierten Sport bestand.

Es ist nicht das erste Mal, dass der DOSB eine Vereinbarung mit dem BMFSFJ im Namen des organisierten Sports zur Beteiligung am EHS abgeschlossen hat. Bereits 2015 und zuletzt im Jahr 2022 hat sich der DOSB dazu entschieden, aus einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung heraus am EHS teilzunehmen.

Betroffene, die Leistungen über das Ergänzende Hilfesystem beantragen möchten, können dies über die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch tun.

Diese Entscheidung des DOSB, sich weiterhin am „Ergänzenden Hilfesystem“ zu beteiligen, ist ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass der organisierte Sport seine Verantwortung gegenüber Betroffenen von sexualisierter Gewalt wahrnimmt und sich um eine schnelle und angemessene Bearbeitung ihrer Anträge bemüht. Die Unterstützung durch das EHS hilft den Betroffenen dabei, ihre oft traumatischen Erfahrungen zu bewältigen und wieder Vertrauen in den Sport zu fassen.

Es ist zu hoffen, dass diese Folgevereinbarung dazu beiträgt, dass noch mehr Betroffene die Möglichkeit nutzen, Unterstützung über das EHS zu erhalten. Auf diese Weise kann der organisierte Sport einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt leisten und sicherstellen, dass sich solche Taten nicht wiederholen.

Quelle: Der Deutsche Olympische Sportbund

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