Digital-Gesetz bedroht Innovation: Neue Gesundheits-Apps in Gefahr!

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Berlin (ots) – Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) setzt sich für eine effektive Umsetzung der elektronischen Patientenakte als zentrales Element einer digitalen und patientenzentrierten Gesundheitsversorgung ein. In einem Kommentar zum Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) betont Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH, die Bedeutung des Praxisbezugs bei der Integration der elektronischen Patientenakte. Der aktuelle Entwurf enthält aus Sicht des Verbandes einige sinnvolle Ansätze, insbesondere im Bereich des digitalen Medikationsmanagements.

Intelligente und nutzerorientierte Umsetzung im digitalen Medikationsmanagement gefordert

Besonders wichtig ist es aus Sicht des BAH, eine intelligente und nutzerorientierte Umsetzung im digitalen Medikationsmanagement sicherzustellen. Erstmals sollen dabei auch frei verkäufliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel eingeschlossen werden. Der Verband unterstützt zudem die Möglichkeit, digitale Gesundheitsanwendungen zukünftig als Medizinprodukte der Klasse IIb einzustufen. Allerdings warnt Cranz davor, Sparmaßnahmen zu einer Bedrohung für innovative Leistungsbereiche werden zu lassen. Ein einseitiger Blick auf die Kosten der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) könne das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ins Absurde führen und die Weiterentwicklung innovativer Therapieoptionen gefährden.

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Einschränkung des Vergütungsanspruchs der DiGA-Hersteller bedenklich

Im aktuellen Gesetzesentwurf ist eine erhebliche Einschränkung des Vergütungsanspruchs der DiGA-Hersteller vorgesehen. So entfällt beispielsweise die Vergütung, wenn ein versicherter Patient innerhalb eines definierten Zeitraums angibt, die DiGA nicht dauerhaft zu nutzen. Cranz warnt vor den Auswirkungen solcher verpflichtender Pay-for-Performance-Modelle im Bereich der DiGA. Eine einseitige Kostendämpfung könne innovative Leistungen gefährden und damit auch die Entwicklung innovativer Therapieoptionen bedrohen.

Anwendung bereits bestehender Maßnahmen zur Preisfindung ausreichend

Da die Etablierung von DiGA in die Regelversorgung noch ein laufender Prozess ist, hält der BAH die Anwendung bereits bestehender Maßnahmen zur Preisfindung für ausreichend. Zusätzliche Regulierungen wären angesichts eines überschaubaren Umsatzes von 49 Millionen Euro für digitale Gesundheitsanwendungen unverhältnismäßig.

Über den Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)

Der BAH ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die im BAH organisierten Unternehmen stellen fast 80 Prozent der in Apotheken verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel bereit. Der Verband trägt somit maßgeblich zur Arzneimittelversorgung in Deutschland bei.

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Weitere Informationen zum BAH finden Sie unter www.bah-bonn.de.

Pressekontakt:
Christof Weingärtner
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 3087596-127
weingaertner@bah-bonn.de

Aileen Wagefeld-Dalitz
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T. 030 | 308 75 96 – 123
dalitz@bah-bonn.de

Geschäftsstelle Berlin
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
Friedrichstraße 134
10117 Berlin

Geschäftsstelle Bonn
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
Ubierstraße 71-73
53173 Bonn

www.bah-bonn.de

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25 Antworten

  1. Also ich finde das Digital-Gesetz super! Endlich weniger unnötige Gesundheits-Apps, die eh keiner braucht!

    1. Naja, Geschmäcker sind eben verschieden. Ich finde es schade, dass du die vielen nützlichen Gesundheits-Apps so abwertest. Für manche Menschen sind sie eine große Hilfe. Aber jedem das Seine, oder?

    1. Gesundheits-Apps können helfen, unsere Gesundheit zu überwachen und verbessern. Wenn du lieber ins Biergarten gehst, bitte schön. Aber vergiss nicht, dass Prävention und Selbstfürsorge genauso wichtig sind wie ein Bier. Prost!

  2. Sorry, aber da muss ich widersprechen. Das Digital-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung unseres Gesundheitssystems. Gesundheits-Apps können uns dabei unterstützen, einen gesünderen Lebensstil zu führen. Innovation ist entscheidend für Fortschritt. #TeamZukunft #Digitalisierung

    1. Das Digital-Gesetz ist ein weiterer überflüssiger Eingriff des Staates. Warum sollten wir ihm noch mehr Kontrolle über unsere Gesundheits-Apps geben? Die Qualität kann auch durch den Markt selbst verbessert werden, ohne zusätzliche bürokratische Hürden.

    1. Oh bitte, als ob deine Meinung irgendeine Bedeutung hätte. Gesundheits-Apps können Menschen dabei helfen, ein gesünderes Leben zu führen. Wenn du keine Ahnung von Innovation hast, behalte lieber deine überflüssigen Kommentare für dich.

    1. Da muss ich dir widersprechen. Das Digital-Gesetz könnte viele Start-ups und innovative Unternehmen abschrecken und ihre Entwicklung behindern. Es ist wichtig, die Bedenken der Technologiebranche ernst zu nehmen und flexiblere Lösungen zu finden.

    1. LOL, wer braucht schon Gesundheits-Apps? Lasst uns zurück ins Steinzeitalter gehen! – So ein Unsinn! Gesundheits-Apps bieten uns die Möglichkeit, unsere Gesundheit besser im Blick zu behalten und präventiv zu handeln. Klarer Fortschritt, oder nicht?

  3. Also ich finde, Gesundheits-Apps sollten erstmal gründlich geprüft werden, bevor sie zugelassen werden. Man kann ja schließlich nicht alles einfach so auf den Markt werfen!

    1. Ach komm, immer diese Bedenken! Was ist mit der persönlichen Verantwortung? Jeder kann selbst entscheiden, welche Apps er benutzt. Regulierung ist nicht immer die Lösung.

    1. Gesundheits-Apps sind keine Zeitverschwendung, sondern unterstützen uns dabei, unsere Gesundheit zu verbessern. Statt nur Pizza zu bestellen, könnten wir auch einen gesunden Ausgleich finden und das Beste aus beiden Welten herausholen.

  4. Also ich finde das Digital-Gesetz super! Endlich wird Innovation mal eingeschränkt, das war ja auch überfällig!

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