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Digital-Gesetz bedroht Innovation: Neue Gesundheits-Apps in Gefahr!

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Berlin (ots) – Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) setzt sich für eine effektive Umsetzung der elektronischen Patientenakte als zentrales Element einer digitalen und patientenzentrierten Gesundheitsversorgung ein. In einem Kommentar zum Referentenentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) betont Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH, die Bedeutung des Praxisbezugs bei der Integration der elektronischen Patientenakte. Der aktuelle Entwurf enthält aus Sicht des Verbandes einige sinnvolle Ansätze, insbesondere im Bereich des digitalen Medikationsmanagements.

Intelligente und nutzerorientierte Umsetzung im digitalen Medikationsmanagement gefordert

Besonders wichtig ist es aus Sicht des BAH, eine intelligente und nutzerorientierte Umsetzung im digitalen Medikationsmanagement sicherzustellen. Erstmals sollen dabei auch frei verkäufliche Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel eingeschlossen werden. Der Verband unterstützt zudem die Möglichkeit, digitale Gesundheitsanwendungen zukünftig als Medizinprodukte der Klasse IIb einzustufen. Allerdings warnt Cranz davor, Sparmaßnahmen zu einer Bedrohung für innovative Leistungsbereiche werden zu lassen. Ein einseitiger Blick auf die Kosten der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) könne das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ins Absurde führen und die Weiterentwicklung innovativer Therapieoptionen gefährden.

Einschränkung des Vergütungsanspruchs der DiGA-Hersteller bedenklich

Im aktuellen Gesetzesentwurf ist eine erhebliche Einschränkung des Vergütungsanspruchs der DiGA-Hersteller vorgesehen. So entfällt beispielsweise die Vergütung, wenn ein versicherter Patient innerhalb eines definierten Zeitraums angibt, die DiGA nicht dauerhaft zu nutzen. Cranz warnt vor den Auswirkungen solcher verpflichtender Pay-for-Performance-Modelle im Bereich der DiGA. Eine einseitige Kostendämpfung könne innovative Leistungen gefährden und damit auch die Entwicklung innovativer Therapieoptionen bedrohen.

Anwendung bereits bestehender Maßnahmen zur Preisfindung ausreichend

Da die Etablierung von DiGA in die Regelversorgung noch ein laufender Prozess ist, hält der BAH die Anwendung bereits bestehender Maßnahmen zur Preisfindung für ausreichend. Zusätzliche Regulierungen wären angesichts eines überschaubaren Umsatzes von 49 Millionen Euro für digitale Gesundheitsanwendungen unverhältnismäßig.

Über den Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)

Der BAH ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Die im BAH organisierten Unternehmen stellen fast 80 Prozent der in Apotheken verkauften rezeptfreien und fast zwei Drittel der rezeptpflichtigen Arzneimittel bereit. Der Verband trägt somit maßgeblich zur Arzneimittelversorgung in Deutschland bei.

Weitere Informationen zum BAH finden Sie unter www.bah-bonn.de.

Pressekontakt:
Christof Weingärtner
Leiter Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 / 3087596-127
weingaertner@bah-bonn.de

Aileen Wagefeld-Dalitz
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T. 030 | 308 75 96 – 123
dalitz@bah-bonn.de

Geschäftsstelle Berlin
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
Friedrichstraße 134
10117 Berlin

Geschäftsstelle Bonn
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller
Ubierstraße 71-73
53173 Bonn

www.bah-bonn.de

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