Bremen (VBR). Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den aktuellen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes begrüßt, sieht aber noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf, betont die Verpflichtung des Staates, das Grund- und Menschenrecht der Betroffenen auf rechtliche Anerkennung der Identität entsprechend auszugestalten. Allerdings sieht das Institut erheblichen Verbesserungsbedarf beim jetzigen Entwurf, der nun im Bundestag beraten wird.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Regelung der rechtlichen Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität. Rudolf erklärt, dass Geschlecht eine zentrale Dimension der eigenen Identität ist und die Neuregelung daher aus menschenrechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht dringend geboten ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem weite Teile des noch geltenden Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Allerdings werden nicht alle vom Gesetz betroffenen Menschen gleich behandelt. Insbesondere intergeschlechtliche Menschen werden an einigen Stellen schlechter gestellt. Derzeit müssen sie beispielsweise anders als im Gesetzesentwurf vorgesehen keine Erklärung zur Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister zwei Monate im Voraus ankündigen, und es besteht keine einjährige Sperrfrist.
Der Entwurf sieht verschiedene Regelungen vor, um Missbrauch zu verhindern. Doch das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass die Beschränkung von Menschenrechten nicht durch die Befürchtung des Missbrauchs gerechtfertigt werden kann. Laut Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts, sollten Staaten wirksame Schutzmaßnahmen vor Diskriminierung ergreifen.
Besonders problematisch ist aus Sicht des Instituts die Verpflichtung der Meldebehörden, die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens an eine Vielzahl von Behörden weiterzugeben, darunter auch Sicherheitsbehörden. Diese Regelung widerspricht dem Grundsatz der Datenminimierung und sollte nur erlaubt sein, wenn sie erforderlich ist und Vorkehrungen zum Schutz der Betroffenen bestehen, so Allenberg.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll trans* und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären (TIN) Menschen ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister zu ändern, ohne sich zuvor einer Fremdbegutachtung oder einem Gerichtsverfahren unterziehen zu müssen. Es wird das bisher geltende Transsexuellengesetz für trans* Menschen und nicht-binäre Menschen sowie das Verfahren für intergeschlechtliche Menschen nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG) ablösen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung veröffentlicht, die weitere Informationen enthält. Bei Presseanfragen steht Bettina Hildebrand, Pressesprecherin des Instituts, zur Verfügung.
Es ist wichtig, dass das Selbstbestimmungsgesetz weiter verbessert wird, um die Rechte und Bedürfnisse aller betroffenen Menschen zu berücksichtigen und diskriminierende Regelungen zu vermeiden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich dafür ein, dass das Gesetz den Grundsätzen der Menschenrechte und des Datenschutzes gerecht wird und eine effektive Schutzmaßnahme gegen Diskriminierung darstellt.
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell)
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Institut bewertet Selbstbestimmungsgesetz als wichtiges Vorhaben, sieht aber …
Original-Content übermittelt durch news aktuell.
Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.
15 Antworten
Was für ein Quatsch! Das Institut sollte sich lieber um wichtige Dinge kümmern!
Ich denke, das Selbstbestimmungsgesetz sollte komplett überarbeitet werden. Es ist einfach nicht ausreichend.
Also ich finde, dass das Selbstbestimmungsgesetz total überbewertet wird. Es gibt wichtigeres!
Ich finde, das Selbstbestimmungsgesetz ist überbewertet und sollte ganz abgeschafft werden.
Ihr habt alle keine Ahnung! Das Selbstbestimmungsgesetz ist totaler Quatsch!
Kann das Institut mir bitte erklären, warum Verbesserungsbedarf besteht? Ich sehe das anders.
Selbstbestimmungsgesetz? Mehr Bürokratie und weniger Freiheit, oder sehe ich das falsch?
Also ich finde, das Selbstbestimmungsgesetz geht viel zu weit! Was haltet ihr davon?
Also ich finde das Selbstbestimmungsgesetz total überbewertet. Verbesserungsbedarf? Eher komplett überarbeiten!
Also ich finde das Selbstbestimmungsgesetz total überflüssig. Warum brauchen wir das überhaupt?
Ich finde, das Selbstbestimmungsgesetz ist total überbewertet. Verbesserungsbedarf? Pff, ich sehe keinen!
Ich finde, das Selbstbestimmungsgesetz ist überflüssig und sollte komplett überarbeitet werden.
Also ich finde, dass das Institut viel zu kritisch ist. Selbstbestimmung ist wichtig!
Ich finde, dass das Institut zu viel meckert. Das Selbstbestimmungsgesetz ist doch super wichtig!
Selbstbestimmungsgesetz ist doch nur ein weiterer Bürokratiemarathon. Brauchen wir das wirklich?