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Deutsches Institut für Menschenrechte bewertet Selbstbestimmungsgesetz als wichtiges Vorhaben, sieht aber Verbesserungsbedarf

Pressemeldung:Deutsches Institut für Menschenrechte bewertet Selbstbestimmungsgesetz als wichtiges Vorhaben, sieht aber Verbesserungsbedarf
Eine historische Entscheidung steht bevor: Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt das Selbstbestimmungsgesetz, fordert jedoch dringend Nachbesserungen. Die Verbesserung der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität steht im Fokus, doch es gibt Bedenken. Erfahre mehr über diese wichtige Entwicklung und die kontroversen Aspekte.
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Bremen (VBR). Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat den aktuellen Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes begrüßt, sieht aber noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Direktorin des Instituts, Beate Rudolf, betont die Verpflichtung des Staates, das Grund- und Menschenrecht der Betroffenen auf rechtliche Anerkennung der Identität entsprechend auszugestalten. Allerdings sieht das Institut erheblichen Verbesserungsbedarf beim jetzigen Entwurf, der nun im Bundestag beraten wird.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Regelung der rechtlichen Anerkennung der selbst bestimmten Geschlechtsidentität. Rudolf erklärt, dass Geschlecht eine zentrale Dimension der eigenen Identität ist und die Neuregelung daher aus menschenrechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht dringend geboten ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem weite Teile des noch geltenden Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt.

Allerdings werden nicht alle vom Gesetz betroffenen Menschen gleich behandelt. Insbesondere intergeschlechtliche Menschen werden an einigen Stellen schlechter gestellt. Derzeit müssen sie beispielsweise anders als im Gesetzesentwurf vorgesehen keine Erklärung zur Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister zwei Monate im Voraus ankündigen, und es besteht keine einjährige Sperrfrist.

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Der Entwurf sieht verschiedene Regelungen vor, um Missbrauch zu verhindern. Doch das Deutsche Institut für Menschenrechte betont, dass die Beschränkung von Menschenrechten nicht durch die Befürchtung des Missbrauchs gerechtfertigt werden kann. Laut Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Instituts, sollten Staaten wirksame Schutzmaßnahmen vor Diskriminierung ergreifen.

Besonders problematisch ist aus Sicht des Instituts die Verpflichtung der Meldebehörden, die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens an eine Vielzahl von Behörden weiterzugeben, darunter auch Sicherheitsbehörden. Diese Regelung widerspricht dem Grundsatz der Datenminimierung und sollte nur erlaubt sein, wenn sie erforderlich ist und Vorkehrungen zum Schutz der Betroffenen bestehen, so Allenberg.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll trans* und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären (TIN) Menschen ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister zu ändern, ohne sich zuvor einer Fremdbegutachtung oder einem Gerichtsverfahren unterziehen zu müssen. Es wird das bisher geltende Transsexuellengesetz für trans* Menschen und nicht-binäre Menschen sowie das Verfahren für intergeschlechtliche Menschen nach § 45b Personenstandsgesetz (PStG) ablösen.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung veröffentlicht, die weitere Informationen enthält. Bei Presseanfragen steht Bettina Hildebrand, Pressesprecherin des Instituts, zur Verfügung.

Es ist wichtig, dass das Selbstbestimmungsgesetz weiter verbessert wird, um die Rechte und Bedürfnisse aller betroffenen Menschen zu berücksichtigen und diskriminierende Regelungen zu vermeiden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich dafür ein, dass das Gesetz den Grundsätzen der Menschenrechte und des Datenschutzes gerecht wird und eine effektive Schutzmaßnahme gegen Diskriminierung darstellt.

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell)

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15 Antworten

  1. Ich denke, das Selbstbestimmungsgesetz sollte komplett überarbeitet werden. Es ist einfach nicht ausreichend.

  2. Also ich finde das Selbstbestimmungsgesetz total überbewertet. Verbesserungsbedarf? Eher komplett überarbeiten!

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