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Deutscher Frauenrat fordert Aufnahme von Vergewaltigung in EU-Gewaltschutzrichtlinie

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Deutscher Frauenrat fordert Aufnahme von Vergewaltigung in EU-Gewaltschutzrichtlinie eins zu eins
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Offener Brief fordert Deutschland zur Unterstützung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf

Berlin, 30. Oktober 2023 – In einem offenen Brief haben verschiedene Organisationen, darunter die Frauenhauskoordinierung und das Forum Menschenrechte, die deutsche Bundesregierung aufgefordert, sich für die Aufnahme des Tatbestands der Vergewaltigung in die „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ der Europäischen Union einzusetzen. Derzeit befindet sich diese Richtlinie in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat.

Die Unterzeichner*innen des Briefes äußerten ihr Entsetzen darüber, dass die deutschen Mitgliedsstaaten, ebenso wie andere Länder, den Artikel zur Vergewaltigung aus dem Kommissionsvorschlag gestrichen haben. Dabei sehen sie diese Richtlinie als eine einzigartige Möglichkeit, Vergewaltigung strafrechtlich zu verfolgen und Frauen vor dieser Form der Gewalt zu schützen. Insbesondere in Anbetracht der jüngsten „Nein heißt Nein“-Reform und der Istanbul-Konvention, in der Vergewaltigung unter Strafe gestellt und gestärkt wurde, sollte es keinen Widerspruch darstellen, eine entsprechende Regelung auch in dieser Richtlinie zu unterstützen.

Die Bundesregierung jedoch beruft sich auf unionsrechtliche Bedenken und gibt an, dass Vergewaltigung außerhalb des EU-Kompetenzrahmens liege. Die Unterzeichner*innen des offenen Briefes halten dieses Hauptgegenargument für unhaltbar und verweisen darauf, dass „sexuelle Ausbeutung von Frauen“ explizit in Artikel 83(1) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt wird. Sie betonen, dass Vergewaltigung zweifellos eine Form sexueller Ausbeutung ist, wie in einer Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbunds festgestellt wurde.

Die Forderung der Unterzeichner*innen des Briefes ist klar: Sie erwarten, dass die Bundesregierung offiziell ihre Position ändert und sich dafür einsetzt, Vergewaltigung in das EU-Gewaltschutzpaket aufzunehmen. Sie appellieren an Deutschland, sich den bereits aktiven Befürwortern dieser Forderung anzuschließen, darunter Belgien, Griechenland, Italien und Luxemburg sowie die EU-Kommission. Bereits der Bundesrat begrüßte im Juli 2022 den in Artikel 5 des Richtlinienvorschlags festgelegten Rahmen für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung und hob die Bedeutung eines umfassenden Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung hervor.

Auf europäischer Ebene haben sich bereits rund 100.000 Unterstützer*innen zusammengefunden, die ebenfalls die Aufnahme der Vergewaltigung in die neue Richtlinie fordern. Die Unterzeichner*innen haben das federführende Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend über die Unterschriftenkampagne der Europäischen Frauenlobby informiert und beabsichtigen, diese in Kürze zu übergeben.

Der offene Brief stellt klar, dass ein geschlechtsspezifisches Gewaltschutzpaket, das die Vergewaltigung nicht thematisiert, keinen ausreichenden Schutz bietet. Deutschland wird aufgefordert, eine Vorreiterrolle einzunehmen und sich zu einer gleichgestellten und gewaltfreien Gesellschaft zu bekennen.

Die Ausgangsinformationen für diesen journalistischen Nachrichtenbeitrag stammen von einer Pressemeldung des Deutschen Frauenrats.

(Einige der Informationen wurden im Hauptteil weiter ausgeführt und mit zusätzlichen Hintergrundinformationen versehen, um dem Leser einen Mehrwert zu bieten und die Bedeutung der einzelnen Punkte in einem breiteren Kontext zu erklären.)

Quelle: Deutscher Frauenrat: Offener Brief zur EU-Gewaltschutzrichtlinie – Der Paritätische

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