Bremen (VBR). Millionen Diesel-Pkw von Volkswagen, Seat und Audi müssen auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Schleswig entweder stillgelegt oder auf Kosten der Hersteller mit einer neuen Abgasreinigung ausgestattet werden. Betroffen sind 62 Modellvarianten der Hersteller mit dem Motor EA-189 der Abgasstufe Euro 5. Diese Fahrzeuge beinhalten immer noch illegale Abschalteinrichtungen, obwohl der Dieselabgasskandal bereits vor mehr als acht Jahren aufgedeckt wurde.
Das Gericht urteilte, dass die Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen zwischen minus 15 Grad Celsius und plus 40 Grad Celsius funktionieren muss. Abschalteinrichtungen, die unter 10 Grad Außentemperatur, nach 15 Minuten Leerlauf oder oberhalb von 1.000 Metern Höhe die Reinigung der Abgase herunterfahren oder abschalten, sind demnach unzulässig. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss nun gegen den VW-Konzern tätig werden, um die Abschalteinrichtungen entfernen zu lassen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach diesem Urteil die sofortige Anordnung einer Hardware-Nachrüstung oder einer Stilllegung der betroffenen Autos gefordert. Die DUH argumentiert, dass der Schutz der Gesundheit von Millionen von Menschen in den deutschen Städten, die den Dieselabgasen ausgesetzt sind, endlich gewährleistet werden müsse. Die betroffenen Fahrzeuge stoßen bis zu 40-mal mehr Stickoxide aus als erlaubt, was zu extrem gesundheitsschädlichen Auswirkungen führt und in Deutschland jährlich für zehntausende vorzeitige Todesfälle verantwortlich ist.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig stellt eine Niederlage für Bundesverkehrsminister Wissing und das Kraftfahrt-Bundesamt dar. Die DUH fordert den Minister auf, die Beziehungen zu den betrügerischen Dieselkonzernen zu beenden und das Urteil zu respektieren. Die DUH plant außerdem weitere Klagen gegen die Bundesregierung zu Betrugsdiesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz, Porsche, BMW, Fiat und anderen Herstellern.
Die DUH geht davon aus, dass insgesamt rund 8,6 Millionen Diesel-Fahrzeuge deutscher, europäischer und internationaler Hersteller noch in Betrieb sind und ähnlich unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten. Diese Fahrzeuge verursachen immer noch extreme Stickoxidemissionen, die die Luftqualität und die Gesundheit der Bevölkerung gefährden.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig ist ein weiterer Schritt in den Bemühungen, die Auswirkungen des Dieselabgasskandals zu beenden und die Hersteller zur Verantwortung zu ziehen. Die DUH und ihre Anwälte betonen die Notwendigkeit einer neutralen Handhabe des Kraftfahrt-Bundesamtes und appellieren an dieses, seine Aufgaben ernst zu nehmen und nicht länger den Autoherstellern nach dem Mund zu reden.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig war bereits im Jahr 2018 von der DUH eingeleitet worden und hat nun zu einem bedeutenden Urteil geführt. Die DUH setzt sich dafür ein, dass die illegalen Abschalteinrichtungen entfernt oder die betroffenen Fahrzeuge stillgelegt werden, um die Luftqualität und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
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