Deutsche Umwelthilfe fordert: Bund und Länder müssen Parkraumkonzept überdenken!

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 10.08.2023
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Oldenburg, Bonn, Düsseldorf und Münster setzen ein Zeichen für die Mobilitätswende

Berlin (ots) – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die neuen Vorreiterstädte Oldenburg, Bonn, Düsseldorf und Münster, die planen, die Anwohnerparkgebühren deutlich anzuheben. Obwohl einige Bundesländer und das Bundesverkehrsministerium dies blockieren, haben bereits 30 deutsche Städte ihre Gebühren angepasst, um die Mobilitätswende voranzutreiben.

Oldenburg führt die Spitze an und plant, die Anwohnerparkgebühren bis 2027 auf bis zu 540 Euro jährlich zu erhöhen. Auch die geplanten Erhöhungen in Bonn und Düsseldorf (bis zu 360 Euro pro Jahr) sowie Münster (bis zu 380 Euro pro Jahr) sind nach Meinung der DUH angemessen, um die Bürger zur Nutzung alternativer Verkehrsmittel zu motivieren.

Auf der anderen Seite sind Landeshauptstädte wie Hannover, Dresden, Erfurt, Potsdam, Saarbrücken und Stuttgart Negativbeispiele. Hier beträgt die jährliche Gebühr für einen Anwohnerparkausweis maximal 30,70 Euro, was nicht einmal die Verwaltungskosten deckt. Die DUH fordert eine Anhebung der Gebühren auf mindestens 1 Euro pro Tag und einen höheren Betrag für große Monster-SUVs.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betonte: “Es ist ein großer Erfolg, dass immer mehr Städte die Anwohnerparkgebühren erhöhen. Doch wir werden nicht hinnehmen, dass wertvoller öffentlicher Raum für wenige Cent oder sogar kostenlos an parkende Autos verschwendet wird. Um eine klimafreundliche Mobilitätswende zu erreichen, brauchen wir eine Mindestgebühr von 360 Euro pro Jahr für Anwohnerparkausweise. Die Einnahmen sollten in den Ausbau von Bus- und Bahnverbindungen sowie Rad- und Gehwegen investiert werden.”

Allerdings gibt es rechtliche Unsicherheiten und fehlenden Handlungsspielraum aufgrund der Blockade einiger Bundesländer. Bayern, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verbieten den Kommunen, die Gebühren eigenständig anzupassen. Die DUH fordert Verkehrsminister Volker Wissing auf, die soziale Staffelung der Gebühren zu ermöglichen und somit eine gerechtere Mobilität zu fördern.

Robin Kulpa, stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH, betont: “Neben Ländern und Kommunen ist auch der Bund in der Verantwortung für eine sozialverträgliche Mobilitätswende. Wissing muss das Straßenverkehrsgesetz anpassen und Ermäßigungen für einkommensschwache Haushalte ermöglichen. Bislang lehnt er das jedoch ab, was zeigt, dass er sich nicht für Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen interessiert.”

Die DUH hofft, dass Bayern, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ihre Blockadehaltung aufgeben und den Kommunen ermöglichen, angemessene Anwohnerparkgebühren zu erlassen. Des Weiteren fordert sie den Bund auf, die notwendigen rechtlichen Grundlagen für eine faire Staffelung der Gebühren zu schaffen.

Weitere Informationen und eine Übersicht der Anwohnerparkgebühren in verschiedenen deutschen Städten finden Sie unter: https://l.duh.de/p230810

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

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