Der Pfandkredit – die smarte Alternative zum herkömmlichen Darlehen

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 05.07.2023
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Pfandkredit statt sofortigem Goldverkauf – eine clevere Alternative

Stuttgart, 5. Juli 2023 – In Zeiten von hoher Inflation und steigenden Kosten suchen viele Menschen nach schnellen finanziellen Lösungen. Oftmals bleibt ihnen nichts anderes übrig, als ihr Gold oder ihren Schmuck zu verkaufen. Doch häufig bekommen sie dabei weniger Geld als erwartet. Der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP) möchte auf eine alternative Lösung aufmerksam machen: den Pfandkredit.

Ein Pfandkredit bietet die Möglichkeit, persönliche Gegenstände schnell und unkompliziert zu Geld zu machen, ohne diese gleich verkaufen zu müssen. Das Prinzip ist simpel: Geld gegen Pfand. Insbesondere Edelmetalle und Schmuck gehören zu den beliebtesten Pfandgegenständen. Im Gegensatz zum Verkauf hat der Kunde beim Pfandkredit vier Monate Zeit, sein Pfand wieder auszulösen. Das ist jedoch nicht verpflichtend, sondern liegt in der freien Entscheidung des Kunden.

Im Falle einer Verwertung des Pfandes durch einen Gerichtsvollzieher oder öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer, steht dem Kunden ein möglicher Mehrerlös zu, wenn der Goldpreis seit der Beleihung gestiegen ist. Zudem haftet der Kunde beim Pfandkredit ausschließlich mit dem Pfand und nicht persönlich für die Rückzahlung des Darlehens, der Zinsen und Kosten. Dadurch entfallen bürokratische Nachweise über die finanziellen Verhältnisse des Kunden.

Ein weiterer Vorteil des Pfandkredits ist, dass der Kunde bei einem steigenden Goldpreis seinen Pfandgegenstand auslösen und von dem Wertzuwachs profitieren kann. Bei einem sofortigen Verkauf hingegen wäre dieser Wertanstieg für den Kunden verloren.

Für Kunden, die sich sofort von ihrem Gold oder Schmuck trennen wollen, bietet das Pfandleihhaus auch die Möglichkeit des direkten Ankaufs an. So kann der Kunde selbst entscheiden, ob er sich für einen Pfandkredit oder einen Verkauf entscheidet.

Der Ablauf eines Pfandkredits ist bereits seit 1961 in der Pfandleiherverordnung geregelt, was klare und transparente gesetzliche Regelungen gewährleistet. Interessierte können auf der Website des ZdP unter www.pfandkredit.org weitere Informationen zum genauen Ablauf der Pfandleihe und zu den nächstgelegenen Pfandhäusern finden.

Der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) wurde 1950 gegründet und ist der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Etwa 80 Prozent der 150 deutschen Pfandkreditunternehmen sind im ZdP organisiert. Der Verband stellt sicher, dass die deutschen Pfandkreditunternehmen strengen staatlichen Vorschriften unterliegen.

Für Rück- oder Interviewanfragen mit der 1. Vorsitzenden des ZdP, Susanne Rothfuss-Wamsler, oder mit dem Geschäftsführer des ZdP, Wolfgang Schedl, wenden Sie sich bitte an:

Iris Albrecht Finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email: agentur@irisalbrecht.com
www.irisalbrecht.com

Quelle: Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP)

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