Bremen (VBR). Sozialer Wohnungsbau in Norddeutschland: Verbände fordern Übernahme der DDR-Altschulden
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hat auf der Sonderbauministerkonferenz in Berlin die Übernahme der sogenannten DDR-Altschulden durch den Bund gefordert. Insbesondere soziale Vermieter leiden unter den Schulden aus der Zeit der deutschen Wiedervereinigung, die eine Belastung für ihre finanzielle Situation darstellen. Andreas Breitner, Direktor des VNW, erklärte, dass Mecklenburg-Vorpommern als einziges ostdeutsches Bundesland bereits eine Regelung für die Übernahme der Altschulden für kommunale Unternehmen gefunden habe. Nun gelte es, auch Wohnungsbaugenossenschaften und Unternehmen in anderen ostdeutschen Bundesländern von dieser Belastung zu befreien.
Die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften haben noch immer rund 110 Millionen Euro dieser ungerechtfertigten Verbindlichkeiten in ihren Büchern stehen. Diese Schulden verhindern Investitionen in ihre Bestände sowie in neue Wohnungen und energetische Modernisierungen. Breitner betonte, dass das Tilgen der Schulden Kapital bindet, das stattdessen für den Bau bezahlbarer Wohnungen verwendet werden könnte. Die Übernahme der DDR-Altschulden könnte gleichzeitig als Anreiz dienen, öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen.
Besonders hart trifft die Belastung durch die Altschulden vor allem kleinere Genossenschaften und solche in ländlichen Regionen, die von Abwanderung betroffen sind. Teilweise müssen noch für Wohngebäude gezahlt werden, die bereits abgerissen wurden. Die VNW-Genossenschaften verzeichnen aufgrund dieser Schulden einen Mangel von durchschnittlich einem Euro pro Quadratmeter.
Der lateinische Begriff „Vermieter mit Werten“ beschreibt die im VNW organisierten Vermieter sehr treffend: Sie bieten ihre Wohnungen zu bezahlbaren Preisen an und sind wichtige wirtschaftliche Anker, insbesondere im ländlichen Raum. Durch die Übernahme der DDR-Altschulden durch den Bund könnten diese Vermieter entlastet werden und weiterhin ihren Beitrag zu einer sozialen Wohnraumversorgung leisten.
Die Forderung des VNW ist nicht neu, doch nun wird verstärkt darauf gedrungen, eine Lösung für das Problem der DDR-Altschulden zu finden. Ein vom VNW in Auftrag gegebenes Gutachten hat ergeben, dass es keine rechtlichen Hindernisse gibt, die Wohnungsunternehmen durch staatliche Hilfen zu entlasten. Die Verbände hoffen nun auf eine politische Entscheidung, um die Belastung durch die Altschulden zu reduzieren und den sozialen Wohnungsbau in Norddeutschland zu fördern.
Hintergrund:
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurden den ostdeutschen Wohnungsunternehmen sogenannte DDR-Altschulden aufgebürdet. Diese Schulden waren zu DDR-Zeiten von den Städten, Kreisen und Bezirken auch für den Bau von Straßen, Schulen oder Kindergärten aufgenommen worden. Ein Teil dieser Verbindlichkeiten wurde den Unternehmen in den 90er Jahren erlassen. Das Gutachten des VNW bestätigt, dass es keine rechtlichen Hindernisse gibt, um die Unternehmen finanziell zu entlasten. Nun muss es eine politische Entscheidung geben, um den sozialen Wohnungsbau in Norddeutschland nicht weiter zu behindern.
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 435 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. Diese bewirtschaften 742.000 Wohnungen, in denen rund 1,5 Millionen Menschen leben. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro.
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Soziale Vermieter: Bund muss die DDR-Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen …
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