dbb begrüßt Scheitern der GEW beim Streikverbot vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

GEW scheitert erneut: Europäischer Gerichtshof bestätigt Beamten-Streikverbot. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2018 entschieden, dass das Verbot rechtens ist. Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt das Scheitern des GEW-Versuchs vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die Relevanz des Themas ist größer denn je.
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Bremen (VBR). Auch vor dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte scheitert der GEW-Versuch, das Streikverbot für Beamte zu kippen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits 2018 entschieden, dass das Streikverbot für deutsche Beamtinnen und Beamte verfassungsgemäß ist und vereinbar mit europäischem Recht. Damit wurde die Rechtsauffassung des dbb beamtenbund und tarifunion bestätigt.

Das beamtenrechtliche Streikverbot ist eng verbunden mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Berufsbeamtentums, wie der Treuepflicht und dem Alimentationsprinzip. Ein Streikrecht würde dieses gegenseitige System gefährden und zu weitreichenden Auswirkungen auf das Beamtenverhältnis führen, so der Zweite Senat des BVerfG. Die Rechtsposition des dbb wurde damit vollständig bestätigt.

Zusätzlich betonte das BVerfG, dass das Streikverbot für Beamte in Deutschland mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes sowie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang steht.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte versucht, das Streikverbot für Beamte zu kippen. Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt ausdrücklich, dass dieses Vorhaben gescheitert ist.

Der dbb ist eine der größten und einflussreichsten Gewerkschaften in Deutschland. Als Dachverband vertritt er die Interessen von über 1,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und im privaten Dienstleistungsbereich. Der dbb setzt sich für gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung in allen Berufsfeldern ein.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat weitreichende Auswirkungen auf das Beamtenverhältnis in Deutschland. Das Streikverbot bleibt bestehen und stellt weiterhin eine der grundlegenden Säulen des deutschen Berufsbeamtentums dar. Es sichert die Stabilität und Arbeitsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

Für die GEW und andere Gewerkschaften bedeutet dies eine Einschränkung ihrer Handlungsmöglichkeiten, um ihre Forderungen durchzusetzen. Sie müssen auf alternative Mittel des Arbeitskampfes zurückgreifen, um ihre Interessen zu vertreten.

Insgesamt zeigt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass das Streikverbot für Beamte in Deutschland auch auf internationaler Ebene Bestand hat und nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt die Position des dbb beamtenbund und tarifunion und stärkt das deutsche Beamtenwesen. Es zeigt erneut, dass das beamtenrechtliche Streikverbot eine wichtige Grundlage für den öffentlichen Dienst und das Berufsbeamtentum in Deutschland ist.

Pressekontakt:
dbb – beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de

Original-Content von: dbb beamtenbund und tarifunion, übermittelt durch news aktuell

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11 Kommentare

  1. Also, ich finde es vollkommen okay, dass die GEW beim Streikverbot gescheitert ist. Menschenrechte hin oder her, manchmal muss man halt einfach hart durchgreifen!

  2. Ich finde es total verrückt, dass die GEW das Streikverbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht durchgesetzt hat. Was bringen uns denn dann unsere Rechte, wenn wir sie nicht nutzen dürfen?

  3. Also ich finde es super, dass die GEW mit ihrem Streikverbot gescheitert ist! Endlich mehr Rechte für Arbeitgeber!

  4. Also ich muss sagen, ich finde es total krass, dass die dbb das Scheitern der GEW beim Streikverbot begrüßt. So ein Mist!

  5. Wow, ich kann nicht glauben, dass jemand das Streikverbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte begrüßt. Das ist doch absurd!

  6. Ich finde es gut, dass die GEW beim Streikverbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert ist. #TeamDBB

  7. Also ich finds super, dass die GEW beim Streikverbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert ist! Endlich mal eine vernünftige Entscheidung!

  8. Also ich finde es gut, dass die GEW beim Streikverbot vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert ist. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte wahrnehmen können!

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