BVR fordert Verschiebung der CRR III-Erstanwendung für Banken – Mehr Zeit nötig

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BVR fordert Verschiebung der CRR III-Erstanwendung für Banken – Mehr Zeit nötig

Wie der Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) am 01. November 2023 mitteilte, unterstützt die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) die Forderung der Europäischen Kreditwirtschaft (EBIC), den Instituten mehr Zeit für die Umsetzung des EU-Bankenpakets (CRR III) zu geben.

Das EU-Bankenpaket (CRR III) umfasst umfangreiche Regelungen zur Finalisierung von Basel III in der Europäischen Union (EU). Nach den aktuellen Planungen müssen diese Regelungen bereits ab dem 1. Januar 2025 von den Instituten angewendet werden. Die DK hat sich bereits im Frühjahr dafür ausgesprochen, den Instituten eine Umsetzungsfrist von 18 Monaten nach Veröffentlichung der finalen Gesetzestexte zu gewähren. Allerdings hat sich das Gesetzgebungsverfahren verzögert, und es ist noch mit einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt frühestens in sechs Monaten zu rechnen.

Die Deutsche Bankaufsichtsbehörde (EBA) muss zudem mehr als 100 Mandate, die ihr durch das Bankenpaket erteilt werden, abarbeiten. Eine Herausforderung besteht darin, dass die Meldebögen, die für das Reporting nach den neuen Regeln erforderlich sind, erst zu einem sehr späten Zeitpunkt vorliegen werden. Die öffentliche Konsultation dazu ist bisher noch nicht gestartet worden.

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Die DK ist der Ansicht, dass die EU mit einem späteren Anwendungsbeginn dem Beispiel wichtiger internationaler Finanzplätze wie den USA und dem Vereinigten Königreich folgen sollte. Diese Länder haben bereits angekündigt, Basel III nicht vor dem 1. Juli 2025 anzuwenden. Die DK befürchtet erhebliche Wettbewerbsnachteile für die EU-Institute gegenüber ihren Mitbewerbern und appelliert daher an die Bundesregierung, die Position der DK und der gesamten europäischen Kreditwirtschaft nach einer Verschiebung aktiv zu unterstützen.

Diese Forderung der DK ist ein wichtiger Schritt, um den Instituten ausreichend Zeit für die Umsetzung der umfangreichen Regeländerungen zu geben. Vor dem Hintergrund der Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren und der damit einhergehenden späten Verfügbarkeit der Meldebögen ist es essentiell, den Instituten eine angemessene Vorbereitungszeit zu gewähren.

Eine Verschiebung des Anwendungsbeginns wäre auch im Hinblick auf eine internationale Angleichung der Finanzvorschriften sinnvoll. Die USA und das Vereinigte Königreich haben bereits angekündigt, Basel III erst ab dem 1. Juli 2025 anzuwenden. Eine einheitliche Umsetzung der Regelungen in wichtigen Finanzplätzen ist essentiell, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

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Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung die Forderung der DK unterstützen wird und eine Verschiebung des Anwendungsbeginns des EU-Bankenpakets (CRR III) ermöglicht. Es ist zu hoffen, dass den Instituten genügend Zeit gegeben wird, um die notwendigen Anpassungen vornehmen zu können und so einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Quelle: Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)

Quelle: Erstanwendung der CRR III muss verschoben werden – BVR

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Pressemeldung:BVR fordert Verschiebung der CRR III-Erstanwendung für Banken – Mehr Zeit nötig

12 Antworten

  1. Echt jetzt? BVR fordert Verschiebung der CRR III-Erstanwendung? Sind die Banken nicht schon lange genug verwöhnt?

  2. Also ich finde, dass die Banken genug Zeit hatten, sich auf CRR III vorzubereiten. Keine Verschiebung nötig!

    1. Oh bitte, genug Zeit? Die Banken haben sich jahrelang auf Kosten der Menschen bereichert. Wenn es nach mir ginge, sollten sie noch härter zur Rechenschaft gezogen werden. Keine Verzögerungen mehr – wir brauchen endlich Gerechtigkeit!

    1. Banken sollten mehr Zeit bekommen, um sich an die Regeln zu halten, denn eine überstürzte Umsetzung könnte negative Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems haben. Es geht darum, die Balance zwischen Regulierung und Funktionsfähigkeit zu finden.

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