DHV begrüßt Referentenentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat den heute vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgestellten Referentenentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) grundsätzlich begrüßt. Insbesondere sei der Verband erleichtert darüber, dass die Post-Doc-Phase nicht gesetzlich auf höchstens drei Jahre befristet wird. Der DHV-Präsident, Professor Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch, betonte jedoch, dass weitere Anpassungen notwendig seien.
Eine wichtige Weichenstellung sei die Forderung nach verbindlichen Entscheidungen über den Karriereweg innerhalb der Wissenschaft bis spätestens zur Mitte des dritten Lebensjahrzehnts. Diese Regelung erhöhe die Planbarkeit wissenschaftlicher Karrierewege deutlich, setze jedoch finanziell abgesicherte Dauerstellen und Personalkategorien auch jenseits der Professur voraus. Hier bestehe noch Klärungsbedarf.
Auch die geplanten erweiterten Mitbestimmungsmöglichkeiten der Tarifparteien bedürften einer Klärung, um regenerative Flickenteppiche zu vermeiden, die die Mobilität zwischen Standorten und Einrichtungen in einem föderalen System erschweren könnten.
Der DHV ist die bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit über 33.000 Mitgliedern.
Quelle: DHV