Bremen (VBR). Das Digital-Gesetz sieht vor, dass ab Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt wird. Doch was bedeutet das genau? Und welche Auswirkungen hat das für die Versicherten? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Die ePA ermöglicht es, automatisch Medikationsübersichten zu erstellen und wichtige Behandlungsinformationen wie Arztbriefe und Befunde zu übermitteln. Dadurch sollen die Kommunikation zwischen den verschiedenen medizinischen Einrichtungen verbessert und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird zudem das elektronische Rezept verbindlich eingeführt, was die Abwicklung von Arzneimittelverordnungen erleichtert.
Aber was ist mit den Menschen, die kein Smartphone besitzen? Kein Problem, auch sie sollen ihre ePA in ausgewählten Apotheken einsehen können. Zudem sind Ombudsstellen vorgesehen, die bei Bedarf unterstützen können. Denn es ist wichtig, dass wirklich alle Versicherten Zugang zu ihren Gesundheitsdaten haben und selbst darüber bestimmen können.
Ein weiterer Punkt, der große Bedeutung hat, ist die Sicherheit und der Schutz der Gesundheitsdaten. Auch hier hat der Gesetzgeber Maßnahmen ergriffen, um die Daten zu sichern. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz ermöglicht die Nutzung von Therapiedaten für die Forschung. Hierfür wird eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle eingerichtet, die als Anlaufstelle für Datennutzende dient. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird weiterentwickelt und in Zukunft pseudonymisierte Daten mit Krebsregisterdaten sowie anderen medizinischen Registern verknüpfen.
Aber wie steht es um die Datenfreigabe für die Forschung? Hier setzt das Opt-Out-Verfahren ein, bei dem nur pseudonymisierte Daten übermittelt werden sollen. Das bedeutet, dass die Datenfreigabe automatisch voreingestellt ist, es sei denn, der Patient oder die Patientin widerspricht explizit. Das Widerspruchsverfahren soll einfach gehalten sein und es den Patienten ermöglichen, schnell und unkompliziert über die Freigabe ihrer Daten für Forschungszwecke zu entscheiden. Für diejenigen, die die ePA nicht nutzen oder ihren Widerspruch nicht digital erklären können oder möchten, soll die Erklärung des Widerspruchs bei den Ombudsstellen der Krankenkassen möglich gemacht werden.
Der Paritätische, eine Organisation der Freien Wohlfahrtspflege, setzt sich bereits seit langem dafür ein, dass die Wahlfreiheit über die Nutzung der ePA und die Datenhoheit der Versicherten gewährleistet sind. Besonders Menschen mit chronischen Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder ältere Menschen haben oft eingeschränkte Möglichkeiten, auf ihre Daten zuzugreifen. Deshalb haben der Paritätische und weitere Verbände der Freien Wohlfahrtspflege eine Stellungnahme zum Digital-Gesetz abgegeben.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte und des elektronischen Rezepts sowie die Nutzung von Telemedizin und Digitalen Gesundheitsanwendungen sind wichtige Schritte in Richtung einer modernen und effizienteren Gesundheitsversorgung. Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheitsdaten stehen dabei im Fokus. Mit dem Opt-Out-Verfahren sollen die Datenhoheit der Versicherten und eine einfache Verwaltung der Widersprüche gewährleistet werden.
Insgesamt ist das Digital-Gesetz ein wichtiger Schritt hin zu einer digitalen Gesundheitsversorgung. Es sorgt für mehr Effizienz, bessere Kommunikation zwischen den medizinischen Einrichtungen und gibt den Versicherten die Möglichkeit, selbst über ihre Daten zu bestimmen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich das Gesetz in der Praxis auswirken wird und ob alle Menschen, insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen, von den neuen Möglichkeiten profitieren können.
Quelle: Pressemeldung – Digital-Gesetz sieht Einführung der elektronischen Patientenakte ab 2025 vor
Quelle: Bundestag beschließt Gesetze zur Digitalisierung des Gesundheitswesens – Der Paritätische
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