Bundesregierung will Dienstwagenprivileg ausweiten: Deutsche Umwelthilfe kritisiert …” Neue Überschrift: “Deutsche Umwelthilfe kritisiert Ausweitung des Dienstwagenprivilegs

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Bundesregierung will Dienstwagenprivileg ausweiten: Deutsche Umwelthilfe kritisiert …” Neue Überschrift: “Deutsche Umwelthilfe kritisiert Ausweitung des Dienstwagenprivilegs

Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe kritisiert Ausweitung des Dienstwagenprivilegs für Elektro-SUV

06.11.2023 – 08:00

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt scharfe Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Ausweitung des Dienstwagenprivilegs für teure und übergroße Elektro-SUV. Laut dem sogenannten Wachstumschancengesetz soll künftig auch für Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis zwischen 60.000 und 80.000 Euro nur noch ein Steuersatz von 0,25 Prozent für die Privatnutzung gelten. Dies würde einer Halbierung des bisherigen Steuersatzes entsprechen. Die DUH warnt vor massiven Anreizen für den Kauf großer, schwerer und übermotorisierter Elektro-Dienstwagen. Die Organisation fordert den Bundestag auf, die Pläne abzulehnen und das sozial ungerechte und klimaschädliche Dienstwagenprivileg abzuschaffen.

Klimaschädliche Privilegien für Gutverdienende

Die geplante Halbierung des Steuersatzes für die Privatnutzung teurer Elektrofahrzeuge steht im Widerspruch zu sozialer Gerechtigkeit und den notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Statt das Dienstwagenprivileg abzuschaffen, wolle die Bundesregierung die Steuervorteile für teure E-SUV noch ausweiten. Dies führe zu Anreizen für den Kauf überdimensionierter und besonders stromfressender Dienstwagen. Resch kritisiert den Ausstieg der deutschen Autokonzerne aus bezahlbaren Elektro-Klein- und Kompaktwagen und die Belohnung für übermotorisierte E-SUV durch zusätzliche Steuervorteile. Dabei würden dringend notwendige Investitionen in die Mobilitätswende vernachlässigt.

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Reform soll Milliardenbeträge freisetzen und klimaschädliche Emissionen reduzieren

Aktuell werden Dienstwagen unabhängig von den gefahrenen Kilometern pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerter Vorteil versteuert. Bei Elektroautos bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro beträgt dieser Wert sogar nur 0,25 Prozent, darüber liegt er bei 0,5 Prozent. Die geplante Anhebung dieser Obergrenze auf 80.000 Euro würde besonders teurere Elektrofahrzeuge begünstigen. Das Dienstwagenprivileg kostet die Steuerzahler jährlich bis zu 5,5 Milliarden Euro und kommt fast ausschließlich den einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Durch eine umfassende Reform könnten Haushaltsmittel in Milliardenhöhe frei werden, die für Investitionen in die Mobilitätswende genutzt werden könnten. Zudem könnten laut Studien bis zu 5,8 Millionen Tonnen klimaschädliche Treibhausgase eingespart werden, wenn das Dienstwagenprivileg abgeschafft würde.

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

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4 Antworten

  1. Ich verstehe die Kritik, aber Dienstwagen sind doch ein Anreiz für qualifizierte Mitarbeiter. #KontroverseMeinung

    1. Oh bitte, als ob qualifizierte Mitarbeiter nur wegen eines Dienstwagens anheuern würden. Es gibt so viele andere Faktoren, die eine Rolle spielen: Gehalt, Arbeitsumgebung, Aufstiegsmöglichkeiten. Ein Dienstwagen ist nur ein kleiner Bonus, der nicht immer den Unterschied macht. #Realität

  2. Warum sollte die Deutsche Umwelthilfe sich über Dienstwagenprivilegien aufregen? Was ist mit anderen umweltschädlichen Gewohnheiten?

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