BDIU: Vereinfachte Informationspflichten im Inkasso gefordert

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 28.06.2023
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Berlin, 28.06.2023 – 10:35

BDIU kritisiert geplante Ausweitung der Informationspflichten bei Inkassoverfahren

Berlin (ots) – Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) äußert Bedenken gegenüber dem Vorstoß zur Ausweitung der Informationspflichten bei Inkassoverfahren, der auf der Verbraucherschutzministerkonferenz diskutiert wurde. Dennis Stratmann, Geschäftsführer des BDIU, betonte jedoch die Wichtigkeit, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte informiert sind. Inkassodienstleister legen daher großen Wert darauf, transparente Schreiben zu verfassen und die notwendigen Informationen verständlich zu übermitteln. Dies schaffe einen Dialog auf Augenhöhe und fördere die erfolgreiche Vermittlung zwischen Gläubigern und säumigen Verbrauchern. Der Verband signalisiert darüber hinaus seine Bereitschaft, sich konstruktiv in die Debatte einzubringen.

Gesetzliche und berufsrechtliche Informationspflichten bereits umfangreich

In den letzten Jahren wurden die Darlegungs- und Informationspflichten für Inkassounternehmen durch mehrere Gesetze erweitert. Bei der ersten Geltendmachung einer Forderung gegenüber einer Privatperson müssen Inkassodienstleister bereits umfassende Angaben zu dem Hintergrund der Forderung machen. Dies beinhaltet beispielsweise den Namen oder die Firma des Auftraggebers, den Grund für die Forderung sowie detaillierte Informationen zu den geltend gemachten Kosten. Auch komplexe rechtliche Sachverhalte müssen erläutert werden. Zudem haben sich Inkassounternehmen einem verbindlichen Verhaltenskodex zu Transparenz und Information verpflichtet, der von der Schlichtungsstelle und der Ombudsfrau des Verbandes überwacht wird.

Zu viele Informationen erschweren Transparenz

Der BDIU warnt jedoch davor, dass die rechtlichen Vorgaben Inkassoschreiben zunehmend komplex, umfangreich und für viele Menschen schwer verständlich machen. Neben den berufsrechtlichen Informationspflichten treten auch datenschutzrechtliche Vorgaben hinzu. Dadurch geraten wesentliche Informationen oft in den Hintergrund. Laut Stratmann sehen Verbraucherinnen und Verbraucher vor lauter zusätzlichen Pflichtinformationen bereits jetzt den eigentlichen Inhalt der Inkassoschreiben nicht mehr. Er betont daher, dass bei der Debatte der Fokus auf Vereinfachung liegen sollte.

Der BDIU als Interessenvertretung der Forderungsmanagement-Unternehmen

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) ist die zentrale Interessenvertretung von rund 500 Unternehmen des Forderungsmanagements in Deutschland. Sie vertreten die Interessen von mehr als 500.000 Auftraggebern aus allen relevanten Branchen und führen jährlich etwa 6 Milliarden Euro an ausstehenden Forderungen zurück. Seit dem 1. Oktober 2021 gilt für alle Mitgliedsunternehmen des BDIU ein Code of Conduct für faires Inkasso, dessen Einhaltung von der Ombudsfrau des Verbands, Sonja Steffen, überwacht wird.

Pressekontakt:
BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Pressesprecher:
Marco Weber
presse@inkasso.de
+49 30 2060736-40

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