eVerordnung für orthopädische Hilfsmittel: AOK und BIV-OT starten Pilotprojekt für digitale Gesundheitsversorgung

Am 15. April 2024 startete der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik gemeinsam mit dem AOK-Bundesverband und weiteren regionalen AOKs ein Pilotprojekt, um die Verordnung orthopädischer Hilfsmittel komplett digital abzuwickeln – vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung. Ziel ist es, bis zum 1. Juli 2027 alle Beteiligten auf die elektronische Verordnung vorzubereiten und so die Versorgung von insgesamt 73 Millionen gesetzlich Versicherten zu sichern. An dem Projekt sind führende Abrechnungszentren, Softwarehersteller sowie Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten beteiligt.
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– Seit 15. April 2024 testen BIV-OT mit AOK-Bundesverband und sechs AOKs eVerordnung orthopädischer Hilfsmittel.
– Vollständige Digitalisierung von Verordnungen, Kostenvoranschlag und Abrechnung bis 1. Juli 2027 umzusetzen.
– Projekt stärkt digitale Hilfsmittelversorgung für rund 27 Millionen AOK-Versicherte langfristig.

Digitale Zukunft der orthopädischen Hilfsmittelversorgung: Start des Pilotprojekts am 15. April 2024

Am 15. April 2024 begann in Deutschland ein bedeutendes Pilotprojekt, das die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln grundlegend digitalisieren soll.* Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat gemeinsam mit dem AOK Bundesverband sowie weiteren AOK-Verbänden aus verschiedenen Regionen Deutschlands ein innovatives Testvorhaben gestartet, das die elektronische Verordnung (eVerordnung) orthopädischer Hilfsmittel in den Fokus stellt.* Ziel ist es, den gesamten Ablauf – vom Kostenvoranschlag über die Verordnung bis hin zur Abrechnung – digital abzuwickeln.*

Durch dieses Projekt soll die komplexe Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung „erfolgreich umgesetzt und damit die Versorgung unserer 27 Millionen Versicherten langfristig gesichert“ werden*, so ein Statement der Projektverantwortlichen. Bis zum 1. Juli 2027 wird die gesamte beteiligte Branche die elektronische Verarbeitung dieser Verordnungen beherrschen müssen, um die Versorgung für die 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland zu gewährleisten.*

Die AOKs bringen mit ihrer Beteiligung an dem Pilotprojekt eine starke Position ein: Sie vertreten 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland.* Neben den Krankenkassen sind auch führende Abrechnungszentren, Softwarehersteller sowie Leistungserbringer wie Sanitätshäuser und orthopädie(schuh)technische Werkstätten Teil dieses Vorhabens.*

Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT, betont die umfassende Zielsetzung: „Ziel unseres Projektes war es von Anfang an, den gesamten Prozess von der elektronischen Verordnung des Arztes, über den Versicherten und den Kostenvoranschlag des Leistungserbringers bis hin zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden.“* Die Kooperation soll nicht nur die papierlose Abwicklung ermöglichen, sondern auch Zeit und Ressourcen einsparen sowie die Qualität und Zugänglichkeit für Millionen Versicherte deutlich erhöhen.*

Die Digitalisierung als Chance für das Gesundheitssystem

Die Digitalisierung revolutioniert das Gesundheitswesen – sie eröffnet neue Möglichkeiten für eine effizientere, transparentere und patientenorientierte Versorgung. Insbesondere die digitale Abwicklung der Hilfsmittelversorgung markiert einen bedeutenden Schritt in diese Richtung. Die vollständige digitale Verordnung ist ein Meilenstein, der über veraltete Abläufe hinausgeht und sowohl für Versicherte als auch für Leistungserbringer und Krankenkassen positive Veränderungen mit sich bringt.

Warum ist die digitale Verordnung ein Meilenstein?

Die Umstellung auf eine digitale Verordnung bedeutet, dass der gesamte Prozess von der Ausstellung bis zur Abrechnung elektronisch abläuft. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern minimiert auch Fehlerquellen, die bei der manuellen Bearbeitung häufig auftreten. Dadurch entsteht eine deutlich höhere Effizienz bei allen Beteiligten. Zudem sorgt die digitale Dokumentation für mehr Transparenz – sowohl für die Versicherten als auch für die Kostenträger. Das neue Verfahren trägt dazu bei, den Überblick über Leistungen und Kosten besser zu kontrollieren und auszuwerten.

Internationale Beispiele zeigen, dass eine digitale Gesundheitsversorgung nicht nur Kosten senkt, sondern auch die Patientenerfahrung verbessert. Länder, die den digitalen Wandel konsequent vorangetrieben haben, profitieren von schnelleren Prozessen und besserer Versorgungssicherheit.

Was bedeutet die Umstellung für die Versicherten?

Für Patientinnen und Patienten bringt die Digitalisierung vor allem einen einfacheren Zugang zu Hilfsmitteln. Die elektronische Verordnung ermöglicht schnellere Genehmigungsverfahren und verkürzt die Wartezeiten bei der Versorgung deutlich. Versicherten steht eine bessere Nachvollziehbarkeit ihrer Anträge zur Verfügung, was die Selbstbestimmung im eigenen Gesundheitsmanagement stärkt.

Auch für die Leistungserbringer – etwa Sanitätshäuser oder Therapiepraxen – entsteht durch die Digitalisierung eine wesentliche Arbeitserleichterung. Sie können Verordnungen schneller und fehlerfrei abwickeln, was mehr Zeit für die direkte Betreuung der Patienten schafft. Krankenkassen profitieren durch die verbesserte Kostenkontrolle und die Möglichkeit, Versorgungsdaten effizienter auszuwerten.

Der digitale Wandel im Gesundheitssystem bringt somit vielfältige Chancen mit sich:

  • Effizienzsteigerung in allen Prozessschritten
  • Erhöhte Transparenz für Patienten und Kostenträger
  • Schnellere Versorgung durch verkürzte Bearbeitungszeiten
  • Entlastung von Leistungserbringern durch weniger Verwaltungsaufwand

Die digitale Verordnung öffnet den Weg für eine moderne, zielgerichtete Gesundheitsversorgung, die den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht wird.


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