Bremen (VBR). Die Bundesregierung plant eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes, die in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss diskutiert wurde. Das Ziel der Änderung ist es, dass ehrenamtliche Richter, also Schöffinnen und Schöffen, nicht mehr berufen werden dürfen, wenn Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Die Sachverständigen haben diese Änderungen überwiegend begrüßt, aber einige sehen rechtliche Probleme.
Der Deutsche Anwaltverein unterstützt den Entwurf und betont die Bedeutung der Verfassungsordnung für ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Es wird jedoch keine weitere Klarstellung im Hinblick auf das Revisionsrecht für notwendig erachtet. Eine Harmonisierung der Regelungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter könnte langfristig sinnvoll sein.
Auch der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter begrüßt die Stärkung der Rolle von Schöffinnen und Schöffen mit Blick auf ihre Verfassungstreue. Es werden jedoch Lücken im Bewerbungsprozess genannt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt den Entwurf ebenfalls, warnt jedoch vor möglichen Auswirkungen auf die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Der DGB plädiert dafür, Unsicherheiten zu verhindern und einen Revisionsgrund in diesem Bereich auszuschließen.
Die Neue Richtervereinigung befürwortet ebenfalls den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung von Unterschieden zwischen verschiedenen Gerichtsbarkeiten.
Ein Vertreter des Vereins Gesicht Zeigen! betont, dass Rechtsextreme in der Justiz eine ernsthafte Bedrohung darstellen und dass die Gesetzesänderungen allein nicht ausreichen. Weitere Maßnahmen zur Stärkung einer unabhängigen und neutralen Justiz werden gefordert.
Ein Richter am Bundesverwaltungsgericht sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken bei der geplanten Kodifizierung der geltenden Rechtslage. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass im Strafverfahren ein Fehler bei der Besetzung des Gerichts zu einem absoluten Revisionsgrund führen könnte. Dies würde zu Unsicherheiten führen und müsse überdacht werden.
Die Unabhängigkeit der Justiz muss auch gegen innere Gefahren gestärkt werden, betont ein Strafrechtler von der Universität Augsburg. Es wird jedoch empfohlen, die strafverfahrensrechtliche Konsequenz genauer zu prüfen.
Ein Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof begrüßt den Entwurf insgesamt, hat aber Einwände gegen die vorgeschlagene “Muss-Regelung” bezüglich Verfassungstreue von Schöffen. Er schlägt vor, dies als Soll-Vorschrift zu formulieren und klarzustellen, dass fehlende Verfassungstreue nicht automatisch zu einer Besetzungsrüge im Strafverfahren führt.
Interessierte können das Video dieser Anhörung sowie die Stellungnahmen online abrufen.
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Deutscher Bundestag – Experten: Änderung des Richtergesetzes notwendig
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