Aufteilung der Unterhaltszahlungen – Gerechtigkeit für alle Beteiligten

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Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV e.V. lädt am 17.04.2023 um 19 Uhr zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung in die Volkshochschule Aschaffenburg ein. Rechtsanwalt Thomas Goes, Fachanwalt für Familienrecht und ISUV-Kontaktanwalt, wird einen Vortrag darüber halten, wer bei einer Trennung was bekommt und wem was bleibt. Themen wie Bar- und Trennungsunterhalt, Selbstbehalt, Mindestunterhaltspflicht, Unterhalt für volljährige unverheiratete Kinder in der Berufsausbildung sowie die Unterschiede zwischen Trennungs- und Ehegattenunterhalt werden besprochen. Eine Anmeldung ist erforderlich.


Original-Pressemeldung:

Unterhalt – Wer bekommt was und wem bleibt was?

Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV

Präsenz-Vortrag: Wer bekommt was und wem bleibt was?

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV e.V. – ist eine Selbsthilfeorganisation und steht allen im Bereich Familien- und Unterhaltsrecht Hilfesuchenden offen. Wir fördern und erteilen ohne Gewinnabsicht Informationen zum Familienrecht.

Am Montag, 17.04.2023, findet um 19.00 Uhr in der Volkshochschule Aschaffenburg eine Informationsveranstaltung des ISUV – Interessenverband Unterhalt und Familienrecht statt. Es handelt sich um eine öffentliche, kostenlose Veranstaltung.

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Trennen sich die Eltern, ist grundsätzlich der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind nicht mehr lebt, zu Barunterhalt verpflichtet, denn der betreuende Elternteil leistet ja bereits Naturalunterhalt in Form von Versorgung und Betreuung. Aber wie ist es, wenn das Wechselmodell praktiziert wird? Wie ist es bei volljährigen, unverheirateten Kindern, die sich noch in der Berufsausbildung befinden? Wie lange muss überhaupt Unterhalt gezahlt werden? Wie errechnet sich dessen Höhe? Welcher Selbstbehalt bleibt? Was ist die Mindestunterhaltspflicht gegenüber Minderjährigen? Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt? Muss ich überhaupt für meine*n Expartner*in zahlen?

Rechtsanwalt Thomas Goes, Fachanwalt für Familienrecht und ISUV-Kontaktanwalt, referiert an diesem Abend und steht auch für Fragen und zu Diskussionen zur Verfügung.

Wir bitten um eine Anmeldung zu der Veranstaltung unter aschaffenburg@isuv.de oder unter der Telefonnummer 0172/5204757

Melanie Ulbrich
Leiterin der Kontaktstelle Untermain
ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V.
Email: aschaffenburg@isuv.de

www.isuv.de

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Unterhalt – Wer bekommt was und wem bleibt was?

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Weitere Informationen über den Verband

– Der Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht – ISUV besteht seit 1957.
– Er ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Nürnberg.
– Ziel des Verbands ist es, die Rechte von Trennungs- und Scheidungseltern sowie Kindern zu vertreten und Informationen sowie Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten anzubieten.
– Der Verband hat rund 4.500 Mitglieder in Deutschland.
– Die Struktur des Verbands besteht aus einem Bundesvorstand sowie regionalen Gruppen in verschiedenen Städten Deutschlands.
– Der Verband betreibt eine eigene Webseite mit Informationen zu verschiedenen familienrechtlichen Themen.
– Mitglieder haben Zugang zu einem eigenen Forum, in dem sie sich über Erfahrungen und Probleme austauschen können.
– Der Verband setzt sich unter anderem für gerechte Unterhaltszahlungen und eine gleichberechtigte Betreuung der Kinder nach Trennungen und Scheidungen ein.
– Der ISUV ist Mitglied im Deutschen Familiengerichtstag und im Europäischen Verband der Trennungseltern-Organisationen (Familienschiedsgericht) und arbeitet eng mit anderen Organisationen und Verbänden zusammen, um seine Ziele zu erreichen.

6 Antworten

  1. Also ehrlich, warum sollten wir uns über die Aufteilung von Unterhaltszahlungen streiten? Gerechtigkeit für alle Beteiligten ist doch nur ein Traum!

  2. Also meiner Meinung nach sollten die Unterhaltszahlungen komplett abgeschafft werden. Jeder soll selbst für sich sorgen können!

    1. Das ist eine äußerst egoistische Sichtweise. Es gibt Menschen, die auf Unterhaltszahlungen angewiesen sind, um über die Runden zu kommen. Solidarität und soziale Verantwortung sollten nicht einfach über Bord geworfen werden.

  3. Also ich finde, dass Unterhaltszahlungen sowieso total überbewertet werden. Jeder sollte für sich selbst sorgen können!

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Pressemeldung:Aufteilung der Unterhaltszahlungen – Gerechtigkeit für alle Beteiligten

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Solarpaket I setzt neue Impulse für die Energiewende

Berlin, 26. April 2024 – In einer beispiellosen Initiative zur Förderung der Energiewende hat der Bundestag heute das bahnbrechende Solarpaket I verabschiedet. Dieses Gesetzespaket kennzeichnet einen entscheidenden Vorstoß in der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Photovoltaik. Laut Simone Peter, der Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), setzt dieses neue Paket deutliche Zeichen für einen beschleunigten Ausbau der Solar-, Wind- und Biogasenergien sowie für eine stärkere Förderung heimischer Produktionskapazitäten. Trotz des großen Schrittes hin zur Energiewende werden bereits Stimmen laut, die weitere Reformschritte in Bereichen wie Steuergesetzgebung und Netzzugang fordern, um Deutschlands Energiezukunft nachhaltig zu sichern.

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