VRUG wird Gesetz: Neue Regeln für Verbandsklagen

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VRUG wird Gesetz: Neue Regeln für Verbandsklagen

Wie der Paritätische Gesamtverband mitteilte, werden die Vorschriften für Verbandsklagen im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) zusammengefasst. Dieses Gesetz integriert auch die gesetzlichen Regelungen zur Musterfeststellungsklage, die bisher in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt waren.

Durch das VDuG haben Verbraucher nun die Möglichkeit, ihre Rechte entweder im Rahmen der neu eingeführten Abhilfeklage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 VDuG) oder der Musterfeststellungsklage (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG) durchzusetzen.

Klageberechtigt für Verbandsklagen sind qualifizierte Verbraucherverbände, die in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) eingetragen sind und nicht mehr als 5 Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen. Das Bundesamt für Justiz führt diese Liste, in der die klageberechtigten Stellen nach § 4 UKlaG verzeichnet sind. Zudem wird beim Bundesamt für Justiz ein Verbandsklageregister geführt, das für jeden kostenlos einsehbar ist (vgl. § 43 und § 48 VDuG).

Durch die neu eingeführte Abhilfeklage können Verbraucherverbände ähnliche Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen Unternehmen geltend machen und auf Erfüllung der Ansprüche klagen. Beispiele für solche Verfahren sind der Diesel-Skandal, bei dem fehlerhafte Bauteile von Herstellern verbaut wurden, oder Banken, die zu Unrecht Gebühren von ihren Kunden verlangten. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher von den Ansprüchen betroffen sind (§ 4 Abs. 1 VDuG).

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Die Abhilfeklage gliedert sich in drei Phasen. Zunächst entscheidet das Gericht anhand eines Abhilfegrundurteils. Danach folgt die Vergleichsphase. Falls kein Vergleich zustande kommt, ergeht ein Abhilfeendurteil auf Zahlung. Dabei legt das Gericht eine Gesamtsumme für alle geltend gemachten Ansprüche fest. Im anschließenden Umsetzungsverfahren erfolgt die Verteilung des Betrags an die berechtigten Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen von Gericht bestellten Sachwalter.

Die Einführung dieser Verbandsklage soll die Justiz entlasten, da die Betroffenen ihre Ansprüche nicht mehr selbstständig vor Gericht durchsetzen müssen und dabei das Kostenrisiko tragen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Verbraucherverband eine entsprechende Klage erhebt und durchführt.

Zusammenfassend bietet das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Rechte im Rahmen der Abhilfe- oder Musterfeststellungsklage durch Verbandsklagen durchzusetzen. Qualifizierte Verbraucherverbände können diese Klagen erheben, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Justiz wird dadurch entlastet, und die Betroffenen müssen nicht mehr individuell ihre Ansprüche vorbringen.

Quelle: Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG hat am 29. September 2023 den Bundesrat passiert

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5 Antworten

    1. Oh bitte, hör auf zu jammern! Verbandsklagen sind oft nur ein Instrument, um sich selbst ins Rampenlicht zu stellen. VRUG hat seine Berechtigung und sorgt für mehr Transparenz und Verbraucherschutz. Akzeptiere es oder geh woanders rummeckern!

  1. VR-Partys sind vielleicht unterhaltsam, aber Verbandsklagen sind ein wichtiges Instrument, um Missstände anzugehen und unsere Rechte zu schützen. Es ist naiv zu denken, dass wir mit Partys alle Probleme lösen können.

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