Suche
Close this search box.

VRUG wird Gesetz: Neue Regeln für Verbandsklagen

Pressemeldung:VRUG wird Gesetz: Neue Regeln für Verbandsklagen

Teilen:

Wie der Paritätische Gesamtverband mitteilte, werden die Vorschriften für Verbandsklagen im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) zusammengefasst. Dieses Gesetz integriert auch die gesetzlichen Regelungen zur Musterfeststellungsklage, die bisher in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt waren.

Durch das VDuG haben Verbraucher nun die Möglichkeit, ihre Rechte entweder im Rahmen der neu eingeführten Abhilfeklage (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 VDuG) oder der Musterfeststellungsklage (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG) durchzusetzen.

Klageberechtigt für Verbandsklagen sind qualifizierte Verbraucherverbände, die in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) eingetragen sind und nicht mehr als 5 Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen. Das Bundesamt für Justiz führt diese Liste, in der die klageberechtigten Stellen nach § 4 UKlaG verzeichnet sind. Zudem wird beim Bundesamt für Justiz ein Verbandsklageregister geführt, das für jeden kostenlos einsehbar ist (vgl. § 43 und § 48 VDuG).

Durch die neu eingeführte Abhilfeklage können Verbraucherverbände ähnliche Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen Unternehmen geltend machen und auf Erfüllung der Ansprüche klagen. Beispiele für solche Verfahren sind der Diesel-Skandal, bei dem fehlerhafte Bauteile von Herstellern verbaut wurden, oder Banken, die zu Unrecht Gebühren von ihren Kunden verlangten. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher von den Ansprüchen betroffen sind (§ 4 Abs. 1 VDuG).

Lesen Sie auch:  ZDK fordert: Mehr Sicherheit in der E-Mobilität-Förderung

Die Abhilfeklage gliedert sich in drei Phasen. Zunächst entscheidet das Gericht anhand eines Abhilfegrundurteils. Danach folgt die Vergleichsphase. Falls kein Vergleich zustande kommt, ergeht ein Abhilfeendurteil auf Zahlung. Dabei legt das Gericht eine Gesamtsumme für alle geltend gemachten Ansprüche fest. Im anschließenden Umsetzungsverfahren erfolgt die Verteilung des Betrags an die berechtigten Verbraucherinnen und Verbraucher durch einen von Gericht bestellten Sachwalter.

Die Einführung dieser Verbandsklage soll die Justiz entlasten, da die Betroffenen ihre Ansprüche nicht mehr selbstständig vor Gericht durchsetzen müssen und dabei das Kostenrisiko tragen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Verbraucherverband eine entsprechende Klage erhebt und durchführt.

Zusammenfassend bietet das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Rechte im Rahmen der Abhilfe- oder Musterfeststellungsklage durch Verbandsklagen durchzusetzen. Qualifizierte Verbraucherverbände können diese Klagen erheben, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Justiz wird dadurch entlastet, und die Betroffenen müssen nicht mehr individuell ihre Ansprüche vorbringen.

Quelle: Das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG hat am 29. September 2023 den Bundesrat passiert

Lesen Sie auch:  Haushaltsentwurf 2024: DVV übt deutliche Kritik an bedenklichen Kürzungen!

Weitere Nachrichten aus der Verbands- und Vereinswelt finden Sie in unserem Newsportal.

11 Antworten

    1. Ich respektiere deine Meinung, aber ich sehe das VRUG-Gesetz eher als überflüssige Bürokratie an. Es schränkt die Freiheit der Unternehmen ein und wird am Ende zu höheren Preisen für uns Verbraucher führen.

    1. Was für ein ignorantes Statement! Unternehmen müssen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Schaden anrichten. VRUG ist ein wichtiger Schritt, um Verbraucher zu schützen. Wir sollten uns eher fragen, warum wir nicht schon früher Maßnahmen ergriffen haben.

    1. Oh bitte, hör auf zu jammern! Verbandsklagen sind oft nur ein Instrument, um sich selbst ins Rampenlicht zu stellen. VRUG hat seine Berechtigung und sorgt für mehr Transparenz und Verbraucherschutz. Akzeptiere es oder geh woanders rummeckern!

  1. VR-Partys sind vielleicht unterhaltsam, aber Verbandsklagen sind ein wichtiges Instrument, um Missstände anzugehen und unsere Rechte zu schützen. Es ist naiv zu denken, dass wir mit Partys alle Probleme lösen können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Teilen:

Das könnte Sie auch interessieren

ver.di-Medien-Info - Terminhinweis: Internationale Konferenz zur gewerkschaftlichen ...

Gewerkschaftskonferenz: International, Solidarisch, Stark!

Am 8. und 9. Oktober 2024 lädt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zur dritten Internationalen Konferenz unter dem Motto „International – Solidarisch – Stark: Gewerkschaftliche Arbeit entlang der Wertschöpfungs- und Lieferketten“ in Berlin ein. Die Veranstaltung, die gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem internationalen Netzwerk TIE organisiert wird, bringt rund 150 Teilnehmende aus acht Ländern zusammen. Ziel ist es, Erfahrungen aus bisherigen Projekten zu teilen und neue internationale Initiativen zu starten. Die Eröffnung erfolgt durch prominente Vertreter wie Silke Zimmer von ver.di und Mara Lira aus Brasilien, begleitet von inspirierenden Grußworten hochrangiger Gewerkschafter und Experten.

Lesen
Bundesfamilienministerin besucht Kinder- und Familienhospizdienst der Malteser

Ministerin Paus würdigt Malteser Hospizdienst in Berlin

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat den Kinder- und Familienhospizdienst der Malteser in Berlin besucht, um das Engagement der Ehrenamtlichen zu würdigen. Im Vorfeld des Welthospiztages am 12. Oktober tauschte sie sich mit Fachkräften aus und betonte die Bedeutung der Unterstützung für Familien mit schwerkranken Elternteilen. Die Malteser begleiten seit 16 Jahren Familien in schwierigen Zeiten und bieten Hilfe bei Trauer, Krankheit und Belastungen des Alltags. Ihre Arbeit zeigt, wie wichtig Zuwendung und ein offenes Ohr in herausfordernden Lebenssituationen sind.

Lesen