Vereinte Anstrengungen gegen umweltschädliche LNG-Pipeline vor Rügen nach Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 12.09.2023
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Berlin: UN-Behörde prüft möglichen Verstoß der Bundesregierung gegen das Espoo-Abkommen bei LNG-Pipeline auf Rügen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bekannt gegeben, dass die Vereinten Nationen (UN) eine rechtliche Untersuchung gegen die Bundesregierung eingeleitet haben, um festzustellen, ob bei dem umstrittenen LNG-Vorhaben auf der Ostseeinsel Rügen gegen internationales Recht verstoßen wurde. Die DUH und andere Umweltorganisationen hatten Beschwerde eingereicht, da Nachbarstaaten und die Öffentlichkeit bei der Planung der Anbindungspipeline nicht ausreichend beteiligt wurden. Zudem wurde keine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die UN reagierten nun auf die Beschwerde und prüfen den Fall eingehend.

Das Espoo-Komitee der UN, welches für die Umsetzung des Espoo-Abkommens zuständig ist, hat angekündigt, die Handlungen der Bundesregierung in Bezug auf das LNG-Projekt zu überprüfen. Das Abkommen legt fest, dass bei Projekten dieser Größenordnung eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden muss und Nachbarstaaten sowie die Öffentlichkeit in den Genehmigungsprozess einzubeziehen sind. Die DUH argumentiert, dass die Bundesregierung diese Verpflichtungen nicht eingehalten hat und daher gegen internationales Recht verstoßen hat.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich besorgt über das Vorgehen der Bundesregierung: “Es ist skandalös, dass die Bundesregierung internationales Recht missachtet, um ein überflüssiges fossiles Projekt voranzutreiben. Die Regelungen des Espoo-Abkommens sind eindeutig. Die Bundesregierung hätte eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für die LNG-Pipeline vor Rügen durchführen müssen. Die Einleitung einer rechtlichen Untersuchung durch die UN ist ein deutlicher Weckruf. Wir fordern die Bundesregierung auf, das zerstörerische Projekt umgehend zu stoppen.”

Die DUH wirft dem Betreiber der Pipeline und dem Bergamt Stralsund vor, das Projekt absichtlich in mehrere Abschnitte aufzuspalten, um die negativen Auswirkungen herunterzuspielen und so einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung zu entgehen.

Verschiedene Gutachten haben darauf hingewiesen, dass der Bau der Anbindungspipeline vor Rügen katastrophale Auswirkungen auf das sensible Ökosystem des Greifswalder Boddens haben wird. Geschützte Seevögel, Fischarten sowie die Kegelrobben und der bedrohte Schweinswal sind besonders gefährdet. Zudem könnte das Ökosystem der Ostsee in den benachbarten Ländern Polen, Schweden und Dänemark Schaden nehmen.

Die geplante LNG-Anbindungspipeline von Lubmin nach Mukran wird vom Gasfernleitungsnetzbetreiber Gascade geplant. Die DUH hat im August Klage gegen das Projekt eingereicht und einen einstweiligen Baustopp beantragt, da sie der Auffassung ist, dass die Genehmigung des Vorhabens sowohl gegen deutsches als auch internationales Recht verstößt.

Die Entscheidung der UN, den Fall zu prüfen, ist ein bedeutender Schritt in den Bemühungen der DUH, den Bau der LNG-Pipeline zu stoppen. Die Organisation setzt sich seit Jahren für den Schutz der Umwelt und der Natur ein und setzt in diesem Fall auf eine umfassende rechtliche Prüfung des Projekts.

Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

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