Berlin – Das Bundeskabinett hat heute einen wichtigen Beschluss gefasst: ein Besoldungsanpassungsgesetz. Dieses sieht vor, dass der Tarifabschluss vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich auf die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen übertragen wird. Die Gewerkschaft ver.di hat sich für eine zügige Auszahlung der Abschlagszahlungen eingesetzt.
Eine erfreuliche Nachricht für die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger: ihnen soll ab dem 1. März 2024 ein Sockelbetrag von 200 Euro gezahlt werden. Zusätzlich soll ihre Besoldung um 5,3 Prozent erhöht werden. Allerdings hat ver.di kritisiert, dass ein Abzug für die Versorgungsrücklage von 0,2 Prozentpunkten berücksichtigt wird.
Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle hebt hervor, dass alle Besoldungsgruppen ab März 2024 monatlich mindestens 340 Euro mehr erhalten werden. In der Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsgruppe A3 sind es 337 Euro. Die Regelung zur Zahlung einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro in mehreren Tranchen ist ebenfalls Bestandteil des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes.
Behle begrüßt, dass die Prämie sowohl an Besoldungs- als auch Versorgungsempfängerinnen und -empfänger steuerfrei ausgezahlt werden soll. Die Höhe der individuellen Ruhegehaltsätze der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger soll berücksichtigt werden. ver.di erwartet nun, dass der Bund möglichst schnell mit Abschlagszahlungen beginnt, um insbesondere die Beschäftigten in den unteren Besoldungsgruppen schnell von den Auswirkungen der Inflation zu entlasten.
Der Gesetzentwurf soll nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag behandelt werden, wahrscheinlich Ende September. Für weitere Informationen steht Dr. Andreas Splanemann, ver.di-Bundesbeamtensekretär, unter 0170/5748537 zur Verfügung.
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