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Symbolpolitik und Sozialabbau beim Bürgergeld: Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz in der Kritik

Pressemeldung:Symbolpolitik und Sozialabbau beim Bürgergeld: Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz in der Kritik
Die Bundesregierung plant drastische Einsparungen beim Bundeshaushalt. Kritiker sehen darin einen Rückschritt in die Hartz-IV-Zeit. Erfahre hier, was das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz beinhaltet.
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Bremen (VBR). Die Bundesregierung hat mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz deutliche Einsparungen beim Bundeshaushalt in die Wege geleitet. Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem eine Reduktion der Steuerentlastung für Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit, in den Jahren bis 2027 5,2 Mrd Euro an den Bundeshaushalt abzuführen. Zudem sind Kürzungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorgesehen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert insbesondere die geplanten Maßnahmen im Bereich der Grundsicherung. Zum einen wird der Bürgergeldbonus, der erst kürzlich eingeführt wurde, bereits wieder abgeschafft. Diese Förderung sollte Erwerbslosen einen finanziellen Anreiz bieten, um an nicht abschlussorientierten Maßnahmen der Förderung teilzunehmen. Durch diese Abschaffung sollen 100 Mio. Euro eingespart werden.

Noch bedenklicher ist die geplante Rückkehr zu den früheren Sanktionsregelungen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden diese Regelungen bereits abgeschwächt, insbesondere der vollständige Entzug der Leistungen wurde verboten. Nun plant die Bundesregierung jedoch, den vollständigen Entzug des Anspruchs auf Regelleistungen wieder zuzulassen, wenn Leistungsberechtigte willentlich zumutbare Arbeit nicht annehmen. Wohnkosten werden weiterhin finanziert. Mit dieser Maßnahme plant die Bundesregierung Einsparungen in Höhe von 170 Mio. Euro.

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Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert diese Maßnahmen vehement als “Symbolpolitik” und Rückschritt in die Zeiten von Hartz IV. Es wird bezweifelt, dass sie mit dem Geist und den konkreten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2019 vereinbar sind. In einem Schreiben an die Bundestagsfraktionen wird diese Haltung ausführlich begründet. Die Befürchtung, dass Menschen unverschuldet in Not gebracht werden und vorhandene Vorurteile gegenüber Erwerbslosen verstärkt werden, ist nicht unbegründet. Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Fraktionen der Bundesregierung auf, diesen Sozialabbau zu stoppen.


Quelle: Rolle rückwärts beim Bürgergeld und weitere Kürzungen: das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz – Der Paritätische

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