Bremen (VBR). In einer Zeit, in der der Wohnungsmarkt immer enger wird und Studierende zunehmend Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden, eröffnen sich für Eigentümer neue steuerliche Möglichkeiten. Besonders Eltern, die in der privilegierten Lage sind, ihren studierenden Kindern Wohnraum zur Verfügung zu stellen, sollten ihre Augen offen halten. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi) legt dar, wie durch die Vermietung an nahe Verwandte nicht nur Wohnraum geschaffen, sondern auch steuerliche Vorteile genutzt werden können. Doch der Weg zum Steuervorteil ist mit Fallstricken gesäumt. Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi, teilt sein Expertenwissen und weist auf drei gängige Fehler hin, die es zu vermeiden gilt.
Das Modell scheint einfach: Mieteinnahmen müssen versteuert werden, während gleichzeitig alle Ausgaben rund um das Wohneigentum als Werbungskosten abgesetzt werden können. Dazu gehören beispielsweise die Abschreibung der Anschaffungs- und Kaufnebenkosten, Finanzierungszinsen, Verwaltungskosten sowie Ausstattungs- und Instandhaltungskosten. Selbst die Kosten für einen Rasenmäher können geltend gemacht werden.
Doch einfache Fehler können den steuerlichen Vorteil zunichtemachen. Der erste große Fauxpas: Es wird kein Mietvertrag abgeschlossen. Wie Gerauer hervorhebt, ist ein schriftlicher, unbefristeter Mietvertrag entscheidend für die Anerkennung des Mietverhältnisses durch das Finanzamt. Fehler Nummer Zwei besteht darin, keine nachweisbaren Zahlungsvorgänge vorzulegen. Barzahlungen sind ein No-Go; stattdessen müssen Mietzahlungen nachweisbar überwiesen und jährliche Betriebskostenabrechnungen vorgelegt werden. Schließlich kann eine zu geringe Miete dazu führen, dass der angestrebte Werbungskostenabzug nicht in vollem Umfang realisiert werden kann. Hier gilt die 66-Prozent-Regel: Nur wenn die Miete mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt, lassen sich die Kosten vollständig absetzen.
Die Durchführung eines solchen Vermietungsmodells kann für Eigentümer eine komplexe Aufgabe sein, doch die potenziellen Steuervorteile sind nicht zu unterschätzen. Werden etwa durch die Vermietung Verluste gemacht, so können diese von der Steuerschuld abgezogen und somit die steuerliche Belastung gesenkt werden.
Die Informationen der Lohi zeigen, dass die Vermietung an Angehörige weit mehr ist als nur ein familieninternes Arrangement. Es ist eine opportune Strategie, die, richtig angewendet, finanzielle Erleichterungen für Vermieter bringen kann. Dennoch, so Gerauer, sollte stets abgewogen werden, ob die Mieteinnahmen die entstehenden Kosten übersteigen. Andernfalls könnte eine unentgeltliche Überlassung der Wohnung an die Angehörigen die bessere Option sein, da in diesem Fall allerdings keinerlei Kosten mehr steuerlich geltend gemacht werden können.
Die Vermietung an nahe Verwandte kann so zu einer Win-Win-Situation für beide Seiten werden: Studierende erhalten dringend benötigten Wohnraum, während die Eigentümer steuerliche Vorteile nutzen können. Doch Vorsicht und eine sorgfältige Planung sind geboten, um die steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.
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Vermietung an Angehörige: Das ist zu beachten
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