Qualitätssicherung in der Psychotherapie: Chancen und Herausforderungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) testet in Nordrhein-Westfalen ein neues Qualitätssicherungsverfahren, das das bisherige Antrags- und Gutachterverfahren bei Langzeittherapien ersetzen soll. Im Zentrum steht dabei die Erhebung umfangreicher Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten sowie Therapeutinnen und Therapeuten zu bereits erfolgten Behandlungen. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und die Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP (VPP) erkennen diese Maßnahme als absolute Notwendigkeit an, äußern jedoch deutliche Kritik am hohen administrativen Aufwand und bezweifeln, ob der tatsächliche Nutzen im Verhältnis steht.
Ein entscheidendes Kritikpunkt ist der Privat- und Praxisalltag belastende Umfang der Befragungen: „Ambulant behandelte Patienten müssen zukünftig einen 14-seitigen Fragebogen retrospektiv ausfüllen, obwohl bereits eine Reihe von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Psychotherapie existieren“, so Susanne Berwanger, BDP-Vizepräsidentin. Sie weist darauf hin, dass die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten „über eine fundierte Ausbildung verfügen und zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen verpflichtet sind.“ Zusätzlich gebe es schon etablierte „Qualitätsmanagementsysteme sowie Feedback- und Beschwerdesysteme für die Patienten“ in ambulanten Kassenpraxen.
Im Modellprojekt ist vorgesehen, „alle relevanten Qualitätsindikatoren sowie die Erhebungsinstrumente und das Qualitätssicherungsverfahren selbst zu prüfen“. Dennoch mahnt die VPP-Regionalgruppe NRW eine kritische Beobachtung an, da „Vorschläge von Psychotherapeuten im Verfahren kaum berücksichtigt wurden“. Dr. Johanna Thünker fordert eine „unabhängige Evaluation des aufwendigen Verfahrens, um einen Nutzen nachzuweisen“ und plädiert dafür, „die Kollegen vor Ort umfassend zu informieren und für zusätzliche Arbeitsbelastung zu entschädigen“. Der BDP betont abschließend, das neue Konzept nur dann als zukunftsfähig sehen zu können, wenn „die Prozesse vereinfacht und ein tatsächlicher Mehrwert nachgewiesen werden können.“ Andernfalls bestehe die Gefahr, dass „die ohnehin schon unzureichende psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zusätzlich beeinträchtigt werden könnte.“ Ob das Verfahren tatsächlich mehr Transparenz schafft und Patientinnen und Patienten besser in die Qualitätssicherung einbindet, bleibt somit abzuwarten.
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Pressemitteilung: Viel Bürokratie und wenig Nutzen – Qualitätssicherungsinstrument …
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