Bremen (VBR). G-BA-Beschluss zur Erprobungsphase der datengestützten Qualitätssicherung in der Psychotherapie stößt auf Kritik des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
Berlin, 24. Januar 2024 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Beschluss zur Änderung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) in der ambulanten Psychotherapie gefasst. Demnach wird das Qualitätsinstrument zunächst in einer Modellregion in Nordrhein-Westfalen erprobt und evaluiert. Sowohl der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) als auch dessen Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP (VPP) begrüßen diese Entscheidung als absolute Notwendigkeit. Allerdings äußert der Verband gleichzeitig Kritik an dem hohen administrativen Aufwand und zweifelt am Nutzen des geplanten Verfahrens.
Das neue Qualitätssicherungsverfahren soll das etablierte Antrags- und Gutachterverfahren bei Langzeitbehandlungen in der Psychotherapie ablösen. Sowohl Patienten als auch Therapeuten sollen umfangreiche Befragungen zu bereits erfolgten Therapien durchführen. Der BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger zufolge müssen ambulant behandelte Patienten zukünftig einen 14-seitigen Fragebogen retrospektiv ausfüllen, obwohl bereits eine Reihe von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Psychotherapie existieren. Die Psychotherapeuten verfügen über eine fundierte Ausbildung und sind zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen verpflichtet. Zudem gibt es in den ambulanten Kassenpraxen Qualitätsmanagementsysteme sowie Feedback- und Beschwerdesysteme für die Patienten.
Es bleibt abzuwarten, ob das neue Verfahren tatsächlich die Behandlungsqualität transparenter machen und die Partizipation der Patienten am Behandlungsprozess stärken kann. Das Modellprojekt des G-BA sieht vor, alle relevanten Qualitätsindikatoren sowie die Erhebungsinstrumente und das Qualitätssicherungsverfahren selbst zu prüfen. Die VPP-Regionalgruppe NRW betont jedoch, dass diese Entwicklung kritisch beobachtet werden muss und Vorschläge von Psychotherapeuten im Verfahren kaum berücksichtigt wurden.
Dr. Johanna Thünker, Vorsitzende der VPP-Regionalgruppe NRW, fordert eine unabhängige Evaluation des aufwendigen Verfahrens, um einen Nutzen nachzuweisen. Zudem sollten die Kollegen vor Ort umfassend informiert und für zusätzliche Arbeitsbelastung entschädigt werden. Der BDP sieht eine Zukunft für das neue Konzept nur, wenn die Prozesse vereinfacht und ein tatsächlicher Mehrwert nachgewiesen werden können. Andernfalls könnte die ohnehin schon unzureichende psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zusätzlich beeinträchtigt werden.
Für weitere Informationen steht Bettina Genée, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, zur Verfügung.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) vertritt die Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/beamten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als anerkannter Berufs- und Fachverband fungiert der BDP als Ansprechpartner und Informationsquelle für Politik, Medien und die Öffentlichkeit. Der BDP wurde vor über 75 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet und hat heute rund 11.000 Mitglieder.
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Pressemitteilung: Viel Bürokratie und wenig Nutzen – Qualitätssicherungsinstrument …
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