Patientenorientierte Krankenhausreform der PKV: Mehr Qualität statt Planspiele!

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 29.06.2023
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Berlin (ots) – Krankenhausreform: PKV fordert Qualität statt abstrakter Berechnungen

Berlin, 29.06.2023 – Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) positioniert sich zu den aktuellen Beratungen von Bund und Ländern über die Krankenhausreform. Florian Reuther, Direktor des Verbandes, betont den dringenden Reformbedarf in der Krankenhausversorgung und betont, dass die Qualität der medizinischen Versorgung im Mittelpunkt stehen sollte, anstatt sich auf abstrakte Berechnungen zur Zahl und Größe von Krankenhäusern zu konzentrieren.

Ländliche Raumsversorgung und Selbstverwaltung

Die PKV, als wichtiger Kostenträger für Krankenhäuser in Deutschland, ist Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung. Der Verband fordert daher, in die Ausgestaltung der Reform einbezogen zu werden. Insbesondere die stimmberechtigte Beteiligung der PKV in den entsprechenden Gremien ist von großer Bedeutung, um die Interessen der Versicherten angemessen zu vertreten.

Verstaatlichung der Krankenhauslandschaft vermeiden

Die vorgesehene Finanzierung von Vorhaltekosten birgt laut PKV die Gefahr von Fehlanreizen und einer potenziellen Verstaatlichung der Krankenhauslandschaft. Um qualitativ hochwertige Krankenhäuser im Sinne der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, ist ein unternehmerischer Anreiz zu wirtschaftlichem Handeln und stetigen Verbesserungen im Wettbewerb erforderlich. Die PKV betont, dass eine Vorhaltefinanzierung nur dort erfolgen sollte, wo sie erforderlich ist, um bedarfsnotwendige Strukturen zu sichern.

Angemessene Beteiligung aller Kostenträger

Die unzureichende Finanzierung der Investitionskosten durch die Bundesländer stellt ein Hauptproblem dar. Die PKV appelliert an den Staat, seine Verantwortung für die Finanzierung der Investitionen nicht auf die Versicherten und Beitragszahler abzuwälzen. Bei der Refinanzierung von Vorhaltekosten müssen alle Kostenträger angemessen beteiligt sein. Die bisherigen Abrechnungswege über die Krankenhausabrechnung und über Zuschläge auf tatsächlich erbrachte Behandlungen sollten beibehalten werden.

Leistungsanreize für Krankenhäuser und Patiententransparenz

Die Reform sollte ausreichende Leistungsanreize für Krankenhäuser schaffen, sich um Patienten zu bemühen. Krankenhäuser sollen daher weiterhin vor allem nach ihren konkreten Leistungen honoriert werden. Zudem plädiert die PKV für eine erhöhte Transparenz gegenüber den Patienten. Eine funktionierende Wahlmöglichkeit für die Patienten muss gewährleistet werden, um Monopolanbieter zu vermeiden und den Qualitäts- und Versorgungswettbewerb zu fördern.

Wahlfreiheit und Entwicklungsperspektiven für Krankenhäuser

Die PKV ist bestrebt, die Wahlmöglichkeiten für die Patienten zu sichern und faktische Monopolanbieter zu verhindern. Zudem sollen Krankenhäuser eine Entwicklungsperspektive haben und nicht auf vorgegebene Strukturen festgelegt sein. Insbesondere bei stationären Behandlungen soll den Patienten die Entscheidung über Behandler und Unterkunft überlassen werden.

Historischer Höchststand bei Wahlleistungen

Insgesamt haben sich über 13,5 Millionen Menschen in der PKV für Versicherungen mit Wahlleistungen im Krankenhaus entschieden. Dieser historische Höchststand zeigt, dass die Menschen Wert auf Wahlfreiheit legen und Krankenhausleistungen bewusst in Anspruch nehmen. Der Umfang der Wahlleistungen muss daher erhalten und an veränderte Angebote angepasst werden.

Pressekontakt:
Stefan Reker
– Geschäftsführer –
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Heidestraße 40
10557 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 – 44
Telefax 030 / 20 45 89 – 33
E-Mail stefan.reker@pkv.de
Internet www.pkv.de
Twitter www.twitter.com/pkv_verband

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