Berlin (ots) – Der Deutsche Bundestag hat heute das “Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung” verabschiedet, eine Entscheidung, die von Felix Pakleppa, dem Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, begrüßt wird. Pakleppa stellt fest, dass die neuen Regelungen in die richtige Richtung gehen, aber noch nicht weit genug gehen. Er betont, dass es noch Nachjustierungen geben wird.
Die Westbalkan-Regelung, die von der Ampelkoalition entfristet wurde, hat den Praxischeck bereits bestanden und wurde von Pakleppa ausdrücklich begrüßt. Sie verzichtet darauf, dass Zuwanderungswillige eine formale Qualifikation nachweisen müssen. Dadurch können die Arbeitgeber selbst entscheiden, ob eine formale Qualifikation oder langjährige Berufserfahrung für den Job ausreicht. In der Praxis hat sich gezeigt, dass dies gut funktioniert. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen wurde das Kontingent von 25.000 auf nun 50.000 Arbeitskräfte pro Jahr verdoppelt.
Es ist offensichtlich, dass unbürokratische Regelungen besser wirken. Bei anderen Zuwanderungsmöglichkeiten sind die formellen Hürden jedoch immer noch zu hoch. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erfordert eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und eine ebenso lange Berufserfahrung. Da es weltweit in vielen Ländern keine zweijährigen Bau-Berufsausbildungen gibt, erschwert dies insbesondere den Zugang zu Arbeitskräften unterhalb des Fachkraftniveaus.
Der Erfolg der Neuregelung hängt auch maßgeblich davon ab, ob es gelingt, die Verwaltungsverfahren zur Zuwanderung in den Ämtern und Botschaften weitestgehend zu digitalisieren, um lange Verfahrenszeiten zu vermeiden.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe setzt sich für die Belange der Bauwirtschaft in Deutschland ein und vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Er setzt sich dafür ein, dass die Branche genügend qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung hat und es keine übertriebenen bürokratischen Hürden für die Fachkräfteeinwanderung gibt.
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