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Nach einem Jahr Mehrwegangebotspflicht: Deutsche Umwelthilfe stellt Verstöße durch Gastronomieketten fest und geht rechtlich dagegen vor

Neun von zehn großen Gastronomieketten verstoßen immer noch gegen die Mehrwegangebotspflicht, wie neueste Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigen. Trotz des seit einem Jahr geltenden Gesetzes werden kaum Mehrwegangebote angeboten und Kunden werden nur unzureichend informiert. Die DUH sieht sich daher gezwungen, rechtliche Schritte gegen bekannte Ketten wie KFC, Subway und Starbucks einzuleiten. Mit finanziellen Anreizen und verstärkten Kontrollen fordert die Umweltorganisation ein Umdenken in der Gastronomiebranche. Lassen Sie uns in diesen schockierenden Bericht eintauchen und herausfinden, warum Mehrweg immer noch keine Selbstverständlichkeit ist.
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Bremen (VBR). DUH deckt Verstöße gegen Mehrwegangebotspflicht auf

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer aktuellen Untersuchung erneut zahlreiche Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht durch Gastronomieketten festgestellt. Die seit Januar 2023 geltende Regelung wird demnach immer noch von vielen Unternehmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Die DUH fordert daher verstärkte Kontrollen durch die Landesbehörden und ergreift selbst rechtliche Schritte gegen bekannte Ketten wie KFC, Subway, Nordsee, Backwerk und Starbucks.

Bei Testbesuchen in 33 Filialen von insgesamt 18 Gastronomieketten im Zeitraum von Mitte November bis Anfang Dezember wurden in insgesamt 14 der untersuchten Ketten Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht festgestellt. Zudem wurden in mehr als einem Drittel der getesteten Filialen gesetzliche Informationspflichten zum Mehrwegangebot missachtet. Die DUH reagiert darauf und hat rechtliche Schritte gegen die genannten Ketten und Franchisenehmer eingeleitet.

„Die Ergebnisse unserer Testbesuche sind auch nach fast einem Jahr Mehrwegpflicht desaströs“, erklärt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Bei drei Vierteln der untersuchten Ketten haben wir Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht festgestellt. Dagegen gehen wir nun rechtlich vor. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Wir beobachten eine systematische Abwehrhaltung gegenüber Mehrweg. Das ist nur möglich, weil die Vollzugsbehörden der Bundesländer zu wenig kontrollieren und die Gastronomie nicht damit rechnen muss, erwischt zu werden. Wir fordern die Bundesländer auf, jetzt alle Register zu ziehen, damit die zahlreichen Verstöße aufgedeckt und sanktioniert werden.“

Die DUH kritisiert zudem, dass viele Gastronomieketten unpraktische Individual-Mehrwegsysteme nutzen oder auf von der Mehrwegpflicht befreite Einweg-Pappverpackungen ausweichen. Diese Hindernisse erschweren eine konsequente Umsetzung der Mehrwegpflicht. Die Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen Mehrweg, wenn sie darüber informiert werden und praxistaugliche Angebote erhalten. Genau das sei jedoch bei den Testbesuchen der DUH nicht geschehen. Ein mündlicher Hinweis auf Mehrweg sei kein einziges Mal erfolgt und bei einem Drittel der untersuchten Ketten fehlten die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder.

Um den Umstieg auf klimafreundliche Mehrwegalternativen voranzutreiben, fordert die DUH finanzielle Anreize. Eine wirksame Maßnahme hierfür sei eine bundesweite Einweg-Abgabe von mindestens 20 Cent auf jedes Geschirrteil. Das Beispiel Tübingen zeige, dass eine kommunale Einweg-Steuer den Umstieg auf Mehrweg erfolgreich fördern könne.

Die Ergebnisse der Testbesuche sind unter https://l.duh.de/p231227 einsehbar. Bei weiteren Fragen stehen Barbara Metz (0170 7686923, metz@duh.de) und Elena Schägg (0151 72626157, schaegg@duh.de) als Pressekontakte zur Verfügung.

Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich für den Schutz der Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung ein. Sie informiert und berät Verbraucherinnen und Verbraucher, unterstützt bei rechtlichen Schritten und engagiert sich für umweltfreundliche Lösungen in Politik und Wirtschaft.

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