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Mit dem BEG IV werden Bürokratiekosten um 682 Millionen Euro gesenkt

Pressemeldung:Mit dem BEG IV werden Bürokratiekosten um 682 Millionen Euro gesenkt
Die Bundesregierung plant mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz eine Entlastung der Unternehmen um mehr als 3 Milliarden Euro. Das Meseberger Entbürokratisierungspaket beinhaltet unter anderem die Abschaffung der Hotelmeldepflicht und verkürzte Aufbewahrungsfristen. Mit dem Referentenentwurf sollen Schriftformerfordernisse reduziert und öffentliche Versteigerungen online möglich gemacht werden. Weitere Maßnahmen wie das Wachstumschancengesetz sollen die Wirtschaft um weitere 1,4 Milliarden Euro entlasten. insgesamt ermöglichen die Maßnahmen eine Entlastung von über 3 Milliarden Euro.
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Bremen (VBR). Die Bundesregierung plant, deutsche Unternehmen von bürokratischen Belastungen zu entlasten. Das neue Entbürokratisierungspaket, das Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV) ist, soll Unternehmen um mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Die Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab, gegen die Zettelwirtschaft vorzugehen und die Bürokratie zu reduzieren.

Eine wichtige Änderung betrifft die Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen. Die handels- und steuerrechtlichen Fristen sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden, was den Unternehmen erhebliche Aufbewahrungskosten spart. Des Weiteren entfällt die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige. Zudem sollen Schriftformerfordernisse, wie etwa unterschriebene Briefe, durch die Textform, wie beispielsweise E-Mails, ersetzt oder ganz abgeschafft werden.

Laut Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann ist das BEG IV ein wichtiger, aber nicht der letzte Schritt, um Bürokratie abzubauen und Unternehmen mehr Spielraum zu geben. Die Bundesregierung setzt auch weitere Maßnahmen aus dem Meseberger-Entbürokratisierungspaket um, wie zum Beispiel das Wachstumschancengesetz und die Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung. Insgesamt sollen damit über 3 Milliarden Euro an Entlastung für Unternehmen ermöglicht werden.

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Der Koordinator der Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau, Benjamin Strasser, betont, dass der Abbau von Bürokratie einen Mentalitätswechsel erfordert und alle Ressorts der Bundesregierung sowie die Länder und Kommunen gefordert sind. Der vorliegende Referentenentwurf greift bereits einige Vorschläge auf, die bei einer Verbändeabfrage erhoben wurden.

Der Referentenentwurf wird bis zum 2. Februar 2024 zur Stellungnahme an die Länder und Verbände gesendet. Zusätzlich werden die Stellungnahmen auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht.

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV und den weiteren Maßnahmen aus dem Meseberger-Entbürokratisierungspaket sowie dem Sonderbericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau soll eine Gesamtentlastung von über 3 Milliarden Euro für Unternehmen erreicht werden.


Quelle: BMJ – Pressemitteilungen – Bürokratieabbau: Das BEG IV bringt weitere Entlastung

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