Laut einer kürzlichen Mitteilung des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI), kritisiert der Verband die jüngste Reform des Lobbyregistergesetzes. Obwohl das angestrebte Ziel einer erhöhten Nachvollziehbarkeit des Gesetzgebungsprozesses allgemein unterstützt wird, sieht der BDI im gewählten Ansatz zahlreiche Schwachstellen, die im Folgenden näher beleuchtet werden.
In der Originalmitteilung des BDI wird hervorgehoben, dass bestimmte Gruppen wie Gewerkschaften, Kirchen oder auch kommunale Spitzen- und Arbeitgeberverbände vom Gesetz unberührt bleiben. Diese Ausnahmen tragen laut BDI nicht zur gewünschten Transparenz bei, insbesondere, da für bereits registrierte Interessenvertreter die Pflicht zur Dokumentation ihrer Aktivitäten drastisch erhöht wird. Die Ausweitung der Dokumentationspflicht steht zudem in starkem Kontrast zu aktuellen Bemühungen zur Reduzierung von Bürokratie.
Ein weiterer Kritikpunkt des Verbands ist das im Koalitionsvertrag vorgesehene Online-Konsultationsverfahren, das nach Meinung des BDI dringend mit dem Lobbyregister verknüpft werden sollte, um sowohl Bürokratie zu minimieren als auch Transparenz zu fördern.
Doch was bedeuten diese Kritikpunkte genau für uns? Es zeigt sich ein Bild der Diskrepanz zwischen angestrebtem Ziel und tatsächlicher Umsetzung. Die Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsprozess ist ein lobenswertes Vorhaben, allerdings wirft die Beibehaltung von Ausnahmen für bestimmte Interessensgruppen Fragen auf bezüglich tatsächlicher Chancengleichheit und Fairness. Nur wenn alle Einflussgruppen gleichermaßen erfasst werden, kann eine vollständige Nachvollziehbarkeit und Transparenz gewährleistet werden.
Die geforderte Verknüpfung des Online-Konsultationsverfahrens mit dem Lobbyregister erscheint dabei als konkrete Maßnahme zur Effizienzsteigerung: Wird diese Schnittstelle geschaffen, wird die Dokumentationsarbeit vereinfacht und gleichzeitig die Transparenz erhöht. Eine Win-Win-Situation also, die angesichts der momentan hohen Dokumentationsanforderungen eine echte Erleichterung darstellen würde.
Denn eines wird durch die Mitteilung des BDI deutlich: Die Reform des Lobbyregistergesetzes hat das Potential, die Transparenz im Gesetzgebungsprozess entscheidend zu verbessern. Es liegt an den verantwortlichen Gesetzgebern, die Kritikpunkte ernst zu nehmen und für eine ausgewogene und gerechte Lösung zu sorgen. Quelle: BDI zur Reform des Lobbyregistergesetzes: Für den falschen Ansatz entschieden
7 Antworten
Warum sollen Lobbyisten überhaupt registriert werden? Lasst sie doch in Ruhe ihre Arbeit machen!
Lobbyisten sollten registriert werden, um Transparenz und demokratische Kontrolle zu gewährleisten. In einer Demokratie sollten keine geheimen Machenschaften erlaubt sein. Wer nichts zu verbergen hat, sollte nichts gegen eine Registrierung haben.
Also ehrlich, wer braucht schon Transparenz? Mehr Bürokratie ist doch viel spannender!
Was für ein Unsinn! Transparenz ist ein grundlegendes Prinzip einer funktionierenden Demokratie. Wer gegen mehr Bürokratie ist, sollte sich vielleicht überlegen, wie korrupte Machenschaften und Missbrauch bekämpft werden können.
Bürokratie und weniger Transparenz sind keine Lösungen, sondern Probleme an sich. Wir brauchen effiziente Prozesse und Offenheit, um Fortschritt zu erzielen. Deine Einstellung ist bedenklich.
Ich finde es gut, dass es mehr Bürokratie und weniger Transparenz gibt. Endlich mal Abwechslung!
Ich finde mehr Bürokratie gut, dann haben wir wenigstens etwas zu tun!