Berlin, 15.06.2023 – 10:39
Handwerkerausnahme von der Maut bestätigt: Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßt Entscheidung des Bundeskabinetts
Das Bundeskabinett hat gestern das 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen, welches Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Maut einbezieht. Allerdings bleiben Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 Tonnen von dieser Regelung ausgenommen. Diese Entscheidung hat der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) als wichtiges Signal für die Bauwirtschaft und das gesamte Handwerk gewertet.
“Richtig so!”, kommentierte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, das Bekenntnis des Kabinetts zur Handwerkerausnahme. “Wir haben immer gefordert, dass die Maut-Ausweitung nicht für Handwerkerfahrzeuge gelten darf, die Material zu Baustellen transportieren, damit es dort verbaut werden kann. Das Kabinett hat diese Handwerkerausnahme nun bestätigt und so eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft und das gesamte Handwerk verhindert.”
Laut Pakleppa hätte die Mautausweitung auch das Bauen nochmals verteuert. Da fast 85% aller Wohnungen in Deutschland von baugewerblichen Unternehmen gebaut werden, wäre eine finanzielle Mehrbelastung für das Baugewerbe fatal gewesen. Der Kabinettsbeschluss wird daher als positives Signal an die Bauunternehmen gewertet, die vor großen Zukunftsaufgaben wie dem Wohnungsbau, der energetischen Sanierung und dem Ausbau der Infrastruktur stehen.
Viele Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer können aufatmen und hoffen nun, dass die Handwerkerausnahme von der Maut auch im parlamentarischen Verfahren bestätigt wird. Die Handwerkerausnahme ist für sie von entscheidender Bedeutung, um ihre Arbeit weiterhin effizient und kostengünstig durchführen zu können.
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