Keine Einigung im Bundestag: Suizidbeihilfe bleibt gesetzlich ungeregelt
Der Deutsche Bundestag hat heute über zwei Gesetzentwürfe zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe abgestimmt, die beide nicht die notwendige Mehrheit erhielten. Damit bleibt die Suizidbeihilfe gesetzlich ungeregelt. Dieses Thema ist seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020, das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für nichtig zu erklären und ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch mit Hilfe Dritter zu formulieren, ein heiß diskutiertes Thema.
Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) mahnt an, dass auch nach dem Scheitern der Gesetzentwürfe dringend weiter an einer gesetzlichen Regelung gearbeitet werden müsse. Eine unregulierte Situation, in der Sterbehilfevereine ohne jegliche Regelung schwer kranken und verzweifelten Menschen, die besonderen Schutz und Unterstützung der Gesellschaft bedürfen, ihre Dienste anbieten, ist nicht akzeptabel. Von den politisch Verantwortlichen fordert der KDFB, das Thema zu priorisieren und eine umfassende gesellschaftliche Debatte anzustoßen.
Der KDFB betont erneut die gesamtgesellschaftliche Verpflichtung zum Lebensschutz, bei der die Selbstbestimmung Einzelner selbstverständlich respektiert und gewahrt werden muss. Ein Suizidwunsch ist aber oft ein Hilferuf, der ernst genommen werden muss. Unsere Aufgabe muss die lebensbejahende Unterstützung und Begleitung in dieser schweren Lebensphase sein. Nur durch verpflichtende Beratungstermine kann sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen der Ernsthaftigkeit, Dauerhaftigkeit und Freiverantwortlichkeit eines Suizidwunschs im Einzelfall sorgfältig geprüft werden und nicht die auch wirtschaftlichen Interessen von Sterbehilfevereinen überwiegen.
Deshalb fordert der KDFB, parallel zur Regelung der Suizidbeihilfe Maßnahmen zur Stärkung der gendersensiblen Suizidprävention zu beschließen. Suizidgedanken entstehen oder verstärken sich oft aus Angst, Einsamkeit und Isolationsgefühlen. Menschen, die schwer krank, einsam oder lebensmüde sind, dürfen nicht allein gelassen werden. Persönliche Beziehungen, professionelle Begleitung und Beratung sowie vertrauensvolle Kommunikationsräume sind nach Ansicht des KDFB zur Suizidprävention essentiell.
Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) ist ein unabhängiger Frauenverband mit bundesweit 145.000 Mitgliedern. Seit der Gründung 1903 setzt er sich für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik, Gesellschaft und Kirche ein.
Quelle: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB)
14 Antworten
Leute, ich bin hin- und hergerissen über dieses Thema. Ist es wirklich unsere Entscheidung über Leben und Tod zu bestimmen?
Meiner Meinung nach ist es nicht unsere Entscheidung über Leben und Tod zu bestimmen. Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung. Es ist anmaßend zu glauben, dass wir wissen, was für andere Menschen das Beste ist.
Ich denke, jeder sollte das Recht haben, selbst über sein Leben zu entscheiden.
Also ich finde, dass jeder das Recht hat, selbst über sein Leben zu entscheiden.
Also ich finde, dass jeder das Recht auf Selbstbestimmung haben sollte, auch beim Sterben.
Ich finde, dass jeder das Recht haben sollte, sein eigenes Leben zu beenden. #kontrovers
Ich finde, dass jeder das Recht haben sollte, über sein eigenes Leben zu entscheiden.
Ich finde, dass jeder das Recht haben sollte, über sein eigenes Leben zu entscheiden. #Freiheit
Also ich finde, dass Suizidbeihilfe eine persönliche Entscheidung sein sollte. Jeder hat das Recht über sein eigenes Leben zu bestimmen.
Ich finde, dass jeder das Recht haben sollte, über sein eigenes Leben zu entscheiden.
Ich finde, dass jeder das Recht hat, über sein eigenes Leben zu entscheiden. #ProChoice
Also ich finde es echt krass, dass der KDFB ein Gesetz zur Suizidbeihilfe fordert. Leben ist doch heilig!
Warum nicht einfach jedem das Recht auf seinen eigenen Tod geben? #LebenOderTod
Das ist eine äußerst kontroverse Aussage. Das Recht auf den eigenen Tod ist ein komplexes ethisches Thema, das nicht leichtfertig behandelt werden sollte. Es ist wichtig, das Leben zu schützen und Menschen in schwierigen Situationen Unterstützung anzubieten.