Nürnberg, 11.07.2023 – 10:30
ISUV fordert: Kindergrundsicherung und Kindesunterhaltsrecht müssen Hand in Hand gehen
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV drängt darauf, dass in der parlamentarischen Sommerpause dringende Fragen zur Kindergrundsicherung öffentlich und transparent geklärt werden. ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich betont die Notwendigkeit einer gleichzeitigen Ausgestaltung der Kindergrundsicherung und einer Reform des Kindesunterhaltsrechts. Insbesondere Trennungseltern stünde die Frage im Raum, welcher Bedarf durch die Kindergrundsicherung gedeckt wird und welcher durch den Kindesunterhalt abgedeckt werden muss.
Hintergrund: Ausgestaltung der Kindergrundsicherung noch unklar
Obwohl Familienministerin Lisa Paus Anfang des Jahres “Eckpunkte zur Kindergrundsicherung” vorgestellt hat, ist die genaue Ausgestaltung immer noch unklar. Die öffentliche Debatte über dieses Prestigeprojekt der Grünen dauert schon seit Wochen an. Ministerin Paus warb monatelang erfolglos um Rückhalt für ihre Vorstellung einer Kindergrundsicherung und das fehlende Gesetz während der Sommerpause weckte Kritik. Nun hat sie vom Bundeskanzler den Auftrag erhalten, nach der Pause einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Offene Fragen: Kindergrundsicherung und Kindesunterhaltsrecht
In Bezug auf die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gibt es bisher wenig Informationen, insbesondere wenn es um getrennte Eltern geht. Melanie Ulbrich kritisiert, dass bisher nur von Alleinerziehenden die Rede ist und nicht von Trennungseltern. Es ist wichtig, dass auch der Haushalt des zweiten Elternteils finanziell angemessen abgesichert ist. Markus Witt, ISUV-Bundesbeauftragter für Politik, fordert, dass Mindestunterhalt und Selbstbehalt parallel geregelt werden sollten.
Des Weiteren häufen sich Fälle, in denen ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht mehr in der Lage ist, den notwendigen Unterhaltsbedarf für seine Kinder zu leisten. Auch die Frage nach dem Grundbedarf jedes Kindes und jedes Trennungselternteils ist noch offen. Es fehlen transparente und realistische Mindestbedarfssätze, so die Kritik von Markus Witt.
Der Umgang mit dem Grundfreibetrag, der jedem Kind zusteht, bleibt unklar. Sollte er wie das Kindergeld zwischen den Eltern geteilt werden? Zudem stellt sich die Frage, wie die Kindergrundsicherung sogenannte “Mangelfälle” behandeln wird, bei denen ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht den vollen Unterhaltsbedarf leisten kann. Die Entlastung geringverdienender Eltern durch die Kindergrundsicherung wird begrüßt, doch es müssen realistische und finanzierbare Lösungen für Kinder getrennter Eltern gefunden werden.
ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht – ISUV vertritt als unabhängige und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit verbundenen Fragen und Problemen betroffen sind. ISUV ist bundesweit organisiert, als gemeinnützige Organisation anerkannt und setzt sich seit mehr als 45 Jahren im Familienrecht ein.
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