Berlin, 27.06.2023 – Angesichts des aktuellen Votums der Berliner Expertenkommission Vergesellschaftung hat der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) eine verfassungsrechtliche Prüfung gefordert. In einer Pressemitteilung äußerte sich Stefanie Frensch, Sprecherin der ZIA-Region Ost, zu dem Thema und betonte, dass es wichtig sei, die Frage der Enteignung durch Vergesellschaftung vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.
Die Berliner Expertenkommission hatte mehrheitlich grünes Licht für Enteignungen durch die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen gegeben. Allerdings äußerte Frensch Bedenken und warnte vor nicht realisierbaren wohnungs- und sozialpolitischen Illusionen. Sie erläuterte, dass Enteignungen keine Lösung für die angespannte Wohnsituation in Berlin seien und dass dadurch kein neuer Wohnraum geschaffen werde. Zudem könne die Vergesellschaftung Eigentum Rechtsfragen aufwerfen und eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse mit sich bringen, da Berlin enorme Entschädigungskosten tragen müsste. Das dafür benötigte Geld fehle dann an anderen wichtigen Stellen wie Schulen, Kitas, der Polizei, der Justiz und der Infrastruktur.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft und spricht durch seine Mitglieder für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA vertritt die Interessen der Immobilienwirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene. Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
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Die Votums der Berliner Expertenkommission Vergesellschaftung hat eine hitzige Debatte über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin ausgelöst. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hält es für dringend geboten, die verfassungsrechtliche Klärung dieser Frage voranzutreiben und diese vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Laut Stefanie Frensch, Sprecherin der ZIA-Region Ost, ist eine Enteignung durch Vergesellschaftung verfassungsrechtlich noch völlig ungeklärt. Sie warnte zudem vor den sozialen und finanziellen Konsequenzen einer solchen Maßnahme. Der ZIA betont, dass Enteignung keinen neuen Wohnraum schaffe und dass die enormen Entschädigungskosten die verfassungsrechtliche Schuldenbremse verletzen könnten. In Anbetracht dieser Herausforderungen sieht der ZIA einen verfassungsrechtlichen Klarstellungsbedarf und setzt sich für eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung der Immobilienwirtschaft ein.
Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel ZIA zu Enteignungs-Signal der Experten: „Die Frage jetzt in Karlsruhe klären zu …
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